Author(s) / Source(s): FELDMANN Kommunikationsberater
Moers, 7. April 2025. Der AWO Kreisverband Wesel e.V. hat beim zuständigen Amtsgericht in Kleve einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat am 4. April 2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Dr. Markus Kier von der Kanzlei Piepenburg Rechtsanwälte bestellt.
Der Kreisverband geht diesen Weg, weil es trotz großer Anstrengungen in den vergangenen Jahren nicht gelungen war, die wirtschaftlichen Altlasten beispielsweise aus dem ambulanten Pflegebereich aufzufangen. Hinzu gekommen sind deutliche gesetzliche Verschlechterungen bei der Finanzierung der Investitionen im stationären Pflegebereich. Die finanziellen und vor allem personellen Folgen der Corona-Pandemie im wichtigen Kernbereich Seniorenpflege haben die Situation weiter verschärft.
Mit dem vorliegenden Gerichtsbeschluss kann der Kreisverband nun seine Sanierungsbemühungen mithilfe der Möglichkeiten der Insolvenzordnung vorantreiben. „Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, mit dem wir beabsichtigen, unseren Wohlfahrtsverband strukturell, wirtschaftlich und inhaltlich für die Menschen in der Region zukunftsfähig aufzustellen“, sagt Jochen Gottke, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbands, der auch im Verfahren handlungs- und weisungsbefugt bleibt. Er hatte den Antrag in Abstimmung mit dem Präsidium und mit der Unterstützung der Sanierungsexperten der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorbereitet und bei Gericht eingereicht.
Auch im weiteren Verlauf des Sanierungsverfahrens wird der AWO Kreisverband Wesel von Rechtsanwalt Roman-Knut Seger, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, und seinem Team von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt. Neben der Erstellung des Insolvenzantrages hat BDO zur schnellstmöglichen Zahlung der ausstehenden Löhne und Gehälter die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes vorbereitet. „In den kommenden Wochen werden wir nun Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen, um auf dieser Basis alle dem Kreisverband zur Verfügung stehenden Optionen zu prüfen“, erklärt Sanierungsexperte Roman-Knut Seger die anstehenden Schritte. Der Sanierungsprozess wird von dem gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, überwacht und begleitet, um die Gläubigerinteressen zu wahren.
Der Geschäftsbetrieb des AWO Kreisverbands Wesel e. V. wird im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens in vollem Umfang aufrechterhalten. „Sämtliche Einrichtungen, Angebote und Dienste unseres Verbands werden fortgeführt. Die von uns betreuten Menschen – ob jung oder alt – müssen sich keine Sorgen machen“, so Gottke. Gleichwohl ist angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen eine sorgfältige Prüfung des umfangreichen Portfolios – mit über 100 Einrichtungen und Projekten im gesamten Kreisgebiet – unerlässlich. Ziel ist es, die Grundlagen für eine tragfähige Perspektive zu schaffen und eine möglichst umfassende Fortführung der Angebote auch über das Verfahren hinaus zu ermöglichen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden bereits über den jetzt vorliegenden Beschluss und das weitere Vorgehen informiert. Sie erhalten für die Monate März, April und Mai 2025 Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen:
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Auf der Grundlage ihrer unverrückbaren Grundwerte von Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit hat die AWO seit ihrer Gründung 1919 jene Menschen im Blick, die aus unterschiedlichen Gründen zu den sozial Schwachen der Gesellschaft gehören. Die AWO setzt sich ein für benachteiligte Kinder und Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Wohnungslose, Beschäftigungslose oder Kranke. Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Wesel e.V. bietet in über 100 Einrichtungen und Projekten kreisweit ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Hilfen in unterschiedlicher Form und von hoher Qualität an. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten über 5.000 Menschen jeden Alters im Kreisgebiet ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Hilfen in allen Lebenslagen und unterschiedlichster Form mit zertifizierter ISO-Qualität an. Internet: www.awo-kv-wesel.de
Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich den AWO Kreisverband Wesel e.V. Alle anderen Organisationen der Arbeiterwohlfahrt, wie Tochtergesellschaften, Ortsvereine und Kreisverbände, andere Bezirksverbände in NRW und der Bundesverband sind ausdrücklich nicht betroffen.
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