Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 2/25:
Restrukturierung im Wandel: AGIS diskutiert zu Beginn der neuen Legislaturperiode Reformvorschläge zum Insolvenzrecht
In einer neuen Folge des AGIS-Podcasts beleuchten Vertreter von NIVD, BRAK, Gravenbrucher Kreis und AGIS praxisrelevante Entwicklungen im Insolvenzrecht.
Berlin, 15. Mai 2025 – Die neue Legislaturperiode und den damit verbundenen Amtsantritt von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung zum Anlass genommen, um gemeinsam aktuelle Reformvorschläge mit Dr. Susanne Berner vom NIVD, Prof. Dr. Lucas Flöther von der BRAK und Stefan Denkhaus vom Gravenbrucher Kreis unter der Moderation von Dr. Rainer Eckert, Co-Vorsitzender der AGIS, zu diskutieren.
Der Fokus des Austausches liegt auf den derzeit in der Branche viel beachteten Themen wie dem StaRUG, der Verfahrensdigitalisierung, Plänen zum Bürokratieabbau sowie einer Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes insgesamt.
Die Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich seit seiner Einführung 2021 zunehmend in der Praxis etabliert: Dennoch sind noch grundlegende Fragen zur Ausgestaltung und Handhabung im Anwendungsgebiet von Finanzrestrukturierungen zu klären. Insbesondere beim Einstieg in das StaRUG-Verfahren bestehen in der Praxis offene Fragestellungen rund um die Notwendigkeit eines Gesellschafterbeschlusses.
Die Teilnehmenden sind sich einig, dass die unterschiedlichen Standards bei der Verfahrensdigitalisierung zwischen den Bundesländern und Gerichten zusätzlichen Anlass für Reformen bieten. Hier braucht es einheitliche, digitale Lösungen – von der Forderungsanmeldung bis zur Beschlusszustellung. Ein möglicher Ansatz könnte neben einer zentralen Plattform für alle Beteiligten des Insolvenzverfahrens auch die gezielte Umsetzung von Einzelmaßnahmen wie der Möglichkeit einer virtuellen Gläubigerversammlung sein.
Besonders wirkungsvoll dürfte eine Digitalisierungsreform wohl bei der Verschlankung von Großverfahren sein. Nach Einschätzungen der Experten kommt die Insolvenzordnung mit einzelnen Regelungen zur Rechnungslegung, Prüfung von Schlussberichten oder zum Tabellenauszug an ihre Grenzen.
Neben diesen rechtstechnischen Abläufen zeigt sich die Notwendigkeit einer Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes, um langfristig Nachwuchskräfte zu gewinnen. Immer weniger Studienabgänger wählen den Weg in die Insolvenzrechts- und Sanierungsbranche. Hier wird der Vorschlag diskutiert, durch die Bestellung von Berufsausübungsgemeinschaften die Höchstpersönlichkeit des Insolvenzverwalteramtes gesetzgeberisch flexibler zu gestalten.
Die Podcast-Folge zum Nachschauen finden Sie hier.
Über die Arbeitsgemeinschaft:
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung (AGIS) im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.
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