Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
- Sanierung der Hentrich Personaldienstleistungen GmbH mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Januar 2025 umgesetzt
- Dr. Frank Kreuznacht überträgt als Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb an die Wikinger Montagen GmbH
- mehr als 300 Arbeitsplätze erhalten
Mühlhausen, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hentrich Personaldienstleistungen GmbH übertrug der durch das Amtsgericht Mühlhausen eingesetzte Insolvenzverwalter Dr. Frank Kreuznacht den Ge-schäftsbetrieb der Hentrich GmbH vollständig auf die Wikinger Montagen GmbH mit Sitz in Hamburg. Die Übernehmerin, wie Hentrich der Buchberger-Gruppe an-gehört, wird den Geschäftsbetrieb weiterhin am Hauptsitz in Mühlhausen betrei-ben. Mehr als 300 Arbeitsplätze konnten erhalten werden.
Anfang Oktober 2024 stellte die Hentrich Personaldienstleistungen GmbH Antrag auf Eröff-nung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Mühlhausen. Das Insolvenzgericht ord-nete nach Abstimmung mit der Geschäftsführung ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und bestellte den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht (BBORS Kreuz-nacht Rechtsanwälte) zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Hautpursache für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Hentrich Personaldienstleistun-gen GmbH, die seit über 15 Jahren bundesweit als Personaldienstleister überwiegend im Bereich des Elektro- und Sanitärgewerbes sowie für den Heizungs- und Lüftungsbereich tätig ist, war die anhaltende Rezession und der damit verbundene Rückgang der Baukon-junktur. Die dringende Anpassung von Überkapazitäten an die verschlechterte Auftragssi-tuation gelang dem Unternehmern außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer Thomas Hentrich und dem Generalbevollmächtigten Danny Sei-fert wurden im vorläufigen Insolvenzverfahren umfassende Sanierungsmaßnahmen einge-leitet und umgesetzt. Insbesondere kam es zu einer Reduzierung der Personalkosten sowie der Fuhrparkkosten. Wesentliche Grundlage für die Erhaltung des Geschäftsbetriebes und die erfolgreiche Sanierung war aber auch, dass es gelang, die Zusammenarbeit mit den vorhandenen Kunden weiter zu führen und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung auf-tretende Haftungsprobleme für die Auftraggeber zu lösen.
Zur Unterstützung der Erarbeitung der kaufmännischen Grundlagen des Sanierungskon-zeptes beauftragte die Hentrich Personaldienstleistungen GmbH mit Zustimmung des vor-läufigen Insolvenzverwalters die Beckmann Unternehmensentwicklung GmbH aus Kamen, die eng abgestimmt mit Dr. Kreuznacht notwendige Planungsrechnungen erarbeitete, um die Fortführung des Geschäftsbetriebes sicher zu stellen.
In einem M&A-Prozess wurde abgestimmt mit dem durch das Insolvenzgericht eingesetz-ten Gläubigerausschuss ein Kaufinteressent mit dem Ziel der Fortführung der Hentrich Per-sonaldienstleistungen GmbH gesucht. Der M&A-Prozess zeigte deutlich die aktuellen kon-junkturellen Schwierigkeiten der Personaldienstleistungsbranche auf. Obwohl einzelne Übernahmeinteressenten in Gespräche eintraten, gelang es nicht, für die Gläubiger adä-quate Lösungen zu erzielen.
Da diese Entwicklung frühzeitig im vorläufigen Insolvenzverfahren durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und den Generalbevollmächtigten Seifert gesehen wurde, arbeiteten Dr. Kreuznacht und Seifert an einer konzerninternen Sanierungslösung. Nach umfangrei-chen Verhandlungen zur Übernahme des Geschäftsbetriebes, in die auch bestehende An-sprüche der Hentrich Personaldienstleistungen GmbH gegen Konzerngesellschaften einbe-zogen wurden, erfolgte am 20. Dezember 2024 der Abschluss des notariellen Übernahme-vertrages. Dieser sah vor, dass die Übernahme mit Wirkung zur Eröffnung des Insolvenz-verfahrens am 1. Januar 2025 eintrat.
Damit gelang unter schwieriger Marktbedingungen eine erfolgreiche Sanierung, die zu ei-ner maßgeblichen Verbesserung der Gläubigerbefriedigung beitragen wird und mehr als 300 Arbeitsplätze sicherstellt.
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