Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle
Die St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH in Friesoythe hat am 23. Januar 2025 vor dem zuständigen Amtsgericht Cloppenburg einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesen Antrag per Beschluss bestätigt. Ein Team von Restrukturierungsexperten wird in den kommenden Wochen einen Fahrplan entwickeln, der die Weiterführung der Versorgungsleistungen im aktuellen Finanzierungssystem sichert. Mit der betriebswirtschaftlichen Beratung wurde Falkensteg beauftragt.
Dr. Alexander Fridgen, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Baker Tilly, begleitet das Verfahren als Generalbevollmächtigter. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Michael Waculik von der Kanzlei Waculik, Rickmann, Jendroßek vom Amtsgericht Cloppenburg bestellt.
Ebenfalls zum Sanierungsteam gehört ein Falkensteg-Team mit Mathias Leon Schneider, Paul Dopp und Marc Tanke. Falkensteg übernimmt die betriebswirtschaftliche Beratung, darunter u.a. die Betriebsfortführung (Einkauf und Rechnungswesen), die Liquiditäts- und Unternehmensplanung sowie die Entwicklung von weiteren betriebswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen. „Die Sanierungsaussichten des St.-Marien-Hospitals sind sehr gut. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier gemeinsam mit allen Beteiligten durch das Verfahren eine langfristige Perspektive für das Haus schaffen können“, erklärt Projektleiter Mathias Schneider.
Das St.-Marien-Hospital hat in den vergangenen Jahren auf Grundlage von Sanierungsgutachten bereits mit der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen begonnen, um das Haus zukunftsfähig zu machen. Dazu gehören umfangreiche bauliche Modernisierungen, wie beispielsweise die Erweiterung des Bettenhauses und die Neugestaltung des OP-Traktes. Die Bauprojekte werden während des Schutzschirmverfahrens fortgesetzt.
„Bis unsere umgesetzten Sanierungsschritte greifen und wirtschaftlich entlasten, dauert es seine Zeit. Auch wenn wir auf unserem Weg der Neuaufstellung gut vorankommen, stellt uns doch der derzeitige Strukturwandel in der deutschen Krankenhauslandschaft vor Herausforderungen. Damit wir für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für unsere Patientinnen und Patienten langfristig als verlässlicher und wirtschaftlich tragfähiger Versorger bestehen können, werden wir mithilfe des Schutzschirmverfahrens die Übergangszeit bis zum Greifen der Bundeskrankenhausreform gut überbrücken können“, sagt Bernd Wessels, Geschäftsführer der St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH.
Für Patienten ändert sich durch das Verfahren nichts: der Krankenhausbetrieb läuft vollumfänglich und unverändert weiter. Schon vereinbarte Termine für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Therapien finden wie gewohnt statt. Es können weiterhin Termine vereinbart werden. Die Mitarbeiter sind heute über das Verfahren in einer Mitarbeiterversammlung umfassend informiert worden. Ihre Löhne und Gehälter sind rechtlich abgesichert.
Yvonne Westerheide, Geschäftsführerin der St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH, sagt: „Bundesweit führen die Kostenentwicklungen ohne auskömmliche Gegenfinanzierung dazu, dass Krankenhäuser sich verändern müssen, um tragfähig zu bleiben. Unser Vorteil ist, dass wir bereits mit der Anpassung und Modernisierung unseres Angebots begonnen haben. Über das Schutzschirmverfahren schaffen wir uns nun ausreichend Bewegungsfreiheit, um uns für die bislang ungewisse Gesundheitslandschaft von morgen aufzustellen.“
Für die Tochtergesellschaften der St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH, konkret die Medizinisches Versorgungszentrum am St.-Marien-Hospital Friesoythe gemeinnützige GmbH und die St.-Marien Servicegesellschaft mbH, ist zum derzeitigen Planungsstand keine Sanierung im Wege des Schutzschirmverfahrens vorgesehen.
Nicht von dem Verfahren betroffen sind die Trägerstiftung, Stiftung St.-Marien-Stift, sowie die stationären und ambulanten Altenpflegedienste der St.-Elisabeth-Haus gGmbH und die Sozialstation St.-Marien gemeinnützige GmbH.
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