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Kanzlei ECKERT begleitet mit Team um Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte die Katholische Jugendagentur gGmbH ins Schutzschirmverfahren
Bonn, den 12. November 2024. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) im Sanierungsprozess. Für die KJA Bonn wurde heute bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Als Generalhandlungsbevollmächtigte führen Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte mit Ihrem Restrukturierungs-Team die Organisation durch das Verfahren. Das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen soll bei laufendem Betrieb zukunftssicher aufgestellt werden. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen läuft vollumfänglich weiter, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert.
Die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH ist in den Regionen Altenkirchen, Bonn, Euskirchen und Rhein-Sieg aktiv. Als gemeinnützige und anerkannte freie Trägerin der Jugendhilfe unterstützt sie Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis dreißig Jahren mit unterschiedlichsten sozialen Hintergründen. Derzeit beschäftigt die KJA Bonn 920 Mitarbeitende in rund 100 Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten. Zu den Einrichtungen und Maßnahmen gehören z.B. Offene Ganztagsschulen (OGS), Jugendtreffs und Offene Türen, die Streetwork sowie die Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen.
Grund für den Schritt in das Verfahren ist die herausfordernde Finanzierungssituation der KJA Bonn. Wie viele soziale Organisationen bundesweit ist die KJA Bonn mit steigenden Kosten konfrontiert, die nicht auskömmlich gegenfinanziert sind.
Die Sanierungsexperten der Kanzlei ECKERT werden nun die Durchführung des Schutzschirmverfahrens von Beginn an vor Ort umfassend begleiten. Das Team aus Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte bietet mit seiner interdisziplinären Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Restrukturierung und Unternehmensplanung optimales Knowhow für das Gelingen der Sanierung der KJA Bonn.
Dr. Mark Boddenberg, Partner der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte, sagt: „Gerade im sozialen Bereich ist es entscheidend, die ungestörte Weiterführung des Betreuungsbetriebs während des Sanierungsprozesses zu gewährleisten. Das Schutzschirmverfahren schafft hierfür den nötigen Raum. Der Betrieb der KJA Bonn bleibt erhalten, während gleichzeitig die notwendigen Schritte eingeleitet werden, um die finanzielle Stabilität nachhaltig zu sichern. Es ist ein rechtlich geschützter und effektiver Weg, um Herausforderungen zukunftsgerichtet begegnen zu können.“
„Die Rahmenbedingungen im Bereich der Sozialen Arbeit führen viele Betriebe, wie die KJA Bonn, an die Grenzen des finanziell Möglichen. Ich bin zuversichtlich, dass für die KJA Bonn eine Zukunftslösung geschaffen werden kann, welche die Organisation auf langfristig tragfähige Beine stellt und die wichtige soziale Arbeit für Kinder und Jugendliche für die Region sichert. Denn von dem langjährigen Fortbestehen der KJA Bonn sollen auch zukünftig noch viele junge Menschen profitieren können.“, sagt Michael Schütte.
Das Restrukturierungsteam von ECKERT wird nun in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der KJA Bonn innerhalb der kommenden Wochen ein finanzierbares und nachhaltiges Restrukturierungs- und Sanierungskonzept entwickeln, um zeitnah eine zukunftstaugliche Lösung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu finden.
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