29.04.2025

Dr. Isabella Goebel bleibt Inhaberin der Modehaus-Gruppe SiNN

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

• Goebel setzt sich auf Gläubigersammlung gegen ein Angebot der JC Switzerland Holding durch

• Alle Standorte sowie alle 1.500 Arbeitsplätze sind gesichert

• Insolvenzverwalter Mönig ermöglichte für die Abstimmung komfortable Ausgangslage für die Gläubiger

Hagen, 28. April 2025 Dr. Isabella Goebel bleibt Gesellschafterin des mittelständischen Modehauses SiNN GmbH mit Sitz in Hagen. Das haben die Gläubiger von SiNN heute auf der Gläubigerversammlung am Amtsgericht Hagen mehrheitlich beschlossen. Goebel setzt sich damit gegen ein alternatives Angebot der JC Switzerland Holding durch. Sie behält alle 34 Standorte mit allen insgesamt 1.500 Beschäftigten. Die Zentrale von SiNN bleibt in Hagen.

„Wir haben im Insolvenzverfahren eine komfortable Situation geschaffen“, sagt Insolvenzverwalter Michael Mönig, Partner der Wirtschaftskanzlei Mönig. Beide verbliebenden Bieter wollten alle Standorte sowie alle Arbeitsplätze sichern und haben mit ihrem Übernahmeangebot eine überdurchschnittliche Quote auf die festgestellten Forderungen der Gläubiger ermöglicht. „Das war für die Gläubiger eine sehr gute Ausgangslage für die Abstimmung auf der heutigen Versammlung. Ich freue mich für das Unternehmen“, sagt Mönig. Er hat den Geschäftsbetrieb des Modehauses in den letzten Monaten gemeinsam mit der Geschäftsführung und dem Team von SiNN sowie den auf Sanierung spezialisierten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Karsten Zabel von der RST Hansa GmbH über den gesamten Zeitraum erfolgreich fortgeführt.

„Ich bedanke mich bei den Gläubigern für ihr Vertrauen“, sagt Dr. Isabella Goebel, alte und neue Inhaberin der Modehaus-Gruppe SiNN. Ihr Dank gilt vor allem auch den Beschäftigten von SiNN, die jederzeit vollen Einsatz gezeigt und für das Unternehmen gekämpft haben.

Nach Einhaltung der Fristen kann das Amtsgericht Hagen in den kommenden Wochen das Insolvenzverfahren über das Vermögen SiNN einstellen. SiNN gilt dann als saniert.

Historie des Verfahrens

Die Verantwortlichen der SiNN GmbH hatten im August 2024 einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Als Gründe für den Antrag gaben die Verantwortlichen geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, einmalige Sondereffekte wie Wasserschäden und andere bautechnische Probleme an, weshalb zeitweilig Etagen und sogar ganze Häuser schließen mussten. Das führte zu Umsatzrückgängen bei gleichzeitig gestiegenen Kosten für Mieten, Energie und Logistik. Auch die Implementierung eines neuen Warenwirtschaftssystems führte zu erheblichem Mehraufwand.

Im Dezember 2024 wollte das Unternehmen dann einen erarbeiteten Insolvenzplan bei Gericht einreichen, mit dem das Unternehmen saniert werden sollte. Da sich die Geschäftsführung über diesen Plan, in dem die Gläubiger die Wahl zwischen einem Angebot von Dr. Isabella Goebel und der JC Switzerland Holding gehabt hätten, jedoch nicht einigen konnte, hat der vom Gericht bestellte Sachwalter Michael Mönig in Abstimmung mit der geschäftsführenden Gesellschafterin, den Gläubigern und dem Amtsgericht Hagen den Wechsel von der Eigenverwaltung in ein herkömmliches Insolvenzverfahren beantragt. Das Gericht hatte dem Wechsel zugstimmt und Michael Mönig zum Insolvenzverwalter berufen. Die Gläubiger beauftragten danach Insolvenzverwalter Mönig damit, einen Insolvenzplan auf Basis des Übernahmeangebots der JC Switzerland Holding zu erstellen. Die Gesellschafterin Isabella Goebel erhielt so die Möglichkeit, einen eigenen Insolvenzplan auf Basis ihres Angebotes zu schreiben. Beide Insolvenzpläne mit den jeweiligen Angeboten wurden vom Insolvenzverwalter für realistisch und gut befunden und bei Gericht eingereicht. Das Gericht hat beide Pläne angenommen und eine Gläubigerversammlung terminiert, auf der die Gläubiger über beide Pläne abstimmen sollten. Die Gläubiger haben sich dann mehrheitlich für den Sanierungsplan von Dr. Isabella Goebel entschieden.

Über die SiNN GmbH

SiNN betrieb bei Antragsstellung auf eine Eigenverwaltung im August 2024 deutschlandweit 41 Modehäuser, mit einem Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Rund 1.500 Beschäftigte sorgen für professionellen Service und eine kompetente Beratung für mehr als zwei Millionen Kundinnen und Kunden. Das vor 175 Jahren gegründete Traditionsunternehmen bietet eine Markenvielfalt von mehr als 500 Top-Labels und schafft so ein exklusives und gleichzeitig attraktives Angebot an Markenmode für die ganze Familie. Die Modehäuser von SiNN konzentrieren sich vor allem auf mittelgroße Städte. Die Häuser haben eine Verkaufsfläche zwischen 2.000 und 10.000 Quadratmetern und bis zu 120 Beschäftigte pro Standort. Im Servicecenter in Hagen sind etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zuletzt erwirtschaftete die SiNN GmbH einen Jahresumsatz von 240 Millionen Euro. Mehr Informationen: www.sinn.com

Über den Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Michael Mönig ist Gründer, Namensgeber und Partner der bundesweit tätigen Mönig Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Münster, Bochum, Bottrop, Bielefeld, Düsseldorf und Dortmund. Die Experten der Kanzlei sind unter anderem auf Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen und Unternehmensrecht spezialisiert. Mönig ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Vereidigter Buchprüfer und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er wird regelmäßig von verschiedenen Gerichten zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und von Unternehmen unterschiedlichster Branchen in verschiedenen Funktionen als Restrukturierungsexperte beauftragt. Die Mönig Wirtschaftskanzlei deckt mit 20 Berufsträgern und 50 Mitarbeitern alle Gebiete des Wirtschaftsrechts professionell ab. Mehr Information: www.moenig-wirtschaftskanzlei.de

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