02.09.2025

Eigenverwaltungsverfahren für die Loewe Zeitarbeit GmbH eröffnet

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

München, 02. September 2025. Die Loewe Zeitarbeit GmbH setzt ihren Sanierungskurs im Rahmen eines eingeleiteten Schutzschirmverfahrens fort. Auf den Antrag des Unternehmens ist bereits Mitte Juli ein Schutzschirmverfahren seitens des Amtsgericht München angeordnet worden. Planmäßig ist nunmehr das Eigenverwaltungsverfahren am 1. September eröffnet worden.

Die 1983 gegründete Loewe Zeitarbeit GmbH (Loewe) ist einer der führenden Personaldienstleister im Großraum München und bietet ein breites Spektrum an Personaldienstleistungen. Dazu zählen insbesondere die Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung, die Erstellung von Werk- und Dienstverträgen sowie die Personalplanung. Das Unternehmen beschäftigt am Standort München etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von rund 29 Millionen Euro.

Verschiedene Krisenursachen

Loewe geriet aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Faktoren in eine finanzielle Schieflage. Insbesondere die Corona-Pandemie und die Probleme in den Lieferketten führten in den Jahren 2021 und 2022 zu einem starken Gewinneinbruch. Zusätzlich droht der Wegfall eines Großkunden, wodurch weitere Umsatzeinbußen verursacht werden.

Sanierung durch ein Eigenverwaltungsverfahren

Mit dem Schritt in ein Eigenverwaltungsverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu auszurichten und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Lage hervorzugehen. „Wir sehen im Eigenverwaltungsverfahren eine große Chance, unser Unternehmen zu restrukturieren und langfristig zu sichern. Ziel ist es, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und unseren Kunden weiterhin den gewohnt hohen Service zu bieten. Wir wollen unsere Kundenbasis kurzfristig verbreitern“, so die Geschäftsführer Marc Loewe und Thomas Loewe.

Das Sanierungskonzept soll die Weichen neu stellen

Loewe strebt mit dem Eigenverwaltungsverfahren eine Sanierung an. Derzeit wird ein Sanierungskonzept erarbeitet, das die zur Fortführung des Unternehmens erforderlichen Maßnahmen aufzeigt und den Gläubigern zur Abs

timmung vorgelegt wird. „Zu den geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen zählt unter anderem der Ausbau der regionalen Stärke von Loewe durch neue Kunden aus dem Mittelstand und aus dem Handwerk“, erläutert Andreas Weißelberg von der Düsseldorfer Unternehmensberatung plenovia, die Loewe betriebswirtschaftlich berät.

Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter wie bisher

Während des Verfahrens werden alle Stakeholder über die weitere Entwicklung des Unternehmens informiert. „Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein geeignetes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Ziel des eingeleiteten Sanierungsverfahrens ist es, dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu geben und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu wahren“, so Dr. Jasper Stahlschmidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, sowie Ulrich Kammerer von UKMC eG. Beide sind in diesem Verfahren als Generalbevollmächtigte eingesetzt.

Der Sachwalter ist zuversichtlich

Zum Sachwalter wurde Dr. Harald Schwartz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht, SRI, München, bestellt. „Der Start für die angestrebte Sanierung ist gelungen. Nun müssen wir in Abstimmung mit allen, die am Verfahren beteiligt sind, ein tragfähiges Fortführungskonzept entwickeln und umsetzen“, erklärt Dr. Schwartz.

Betrieb läuft in vollem Umfang weiter

Bereits unmittelbar nach der Einleitung des Sanierungsverfahrens hat die Geschäftsführung in der Mitarbeiterversammlung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Der Geschäftsbetrieb wird in vollem Umfang fortgeführt.

Juristischer Berater
Rechtsanwalt Karsten Dumrath
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

Betriebswirtschaftliche Berater
Dipl. Kfm. Andreas Weißelberg, Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Dr. Dirk Dümpelmann, Senior Manager
Dipl.-Kfm. Clemens Koch, Project Manager Finance
plenovia GmbH, Düsseldorf

Generalbevollmächtigte
Ulrich Kammerer UKMC eG, Ettlingen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Jasper Stahlschmidt BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

Sachwalter
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Harald Schwartz SRI, München

Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

BBR ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung sowie Insolvenzverwaltung. Mit Hauptsitz in Düsseldorf und fünf Standorten in Berlin, Düren, Erfurt, Frankfurt am Main und Hannover bietet die Kanzlei umfassende juristische Dienstleistungen und hohe fachliche Expertise. Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit insbesondere darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Leistungsspektrum für mittelständische Unternehmen, Fremd[1]und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 300 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erfolgreich beraten. Über plenovia plenovia erarbeitet als Unternehmensberatung umfassende Lösungen für mittelständische Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen. Im Gesamtspektrum der betriebswirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung und Sanierung reicht das Beratungsportfolio von der Gutachtenerstellung nach IDW S6 oder einem Independent Business Review (IBR) über die neuen gesetzlichen Verfahren der Sanierungsmoderation und des Restrukturierungsverfahrens nach dem Unternehmensstablisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bis hin zum Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Schwerpunkte sind neben der Eigenverwaltungsplanung die Bereiche Finance und Operations Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte BBR ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung sowie Insolvenzverwaltung. Mit Hauptsitz in Düsseldorf und fünf Standorten in Berlin, Düren, Erfurt, Frankfurt am Main und Hannover bietet die Kanzlei umfassende juristische Dienstleistungen und hohe fachliche Expertise. Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit insbesondere darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Leistungsspektrum für mittelständische Unternehmen, Fremd[1]und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 300 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erfolgreich beraten.

Über plenovia

plenovia erarbeitet als Unternehmensberatung umfassende Lösungen für mittelständische Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen. Im Gesamtspektrum der betriebswirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung und Sanierung reicht das Beratungsportfolio von der Gutachtenerstellung nach IDW S6 oder einem Independent Business Review (IBR) über die neuen gesetzlichen Verfahren der Sanierungsmoderation und des Restrukturierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bis hin zum Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Schwerpunkte sind neben der Eigenverwaltungsplanung die Bereiche Finance und Operations.

Über UKMC eG

UKMC ist auf die Sanierung von Unternehmen in existenzbedrohenden Situationen spezialisiert, insbesondere auch auf die Begleitung von Unternehmen in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Alles in allem hat UKMC in der Zeit ihres Bestehens nahezu 300 Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und wieder in eine operativ erfolgreiche Zukunft gelenkt. Seit 2021 ist UKMC auch für StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, zertifiziert und kann somit zukünftig auch außergerichtliche Sanierungen wirkungsvoll begleiten.

Über SRI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

SRI steht für Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz. SRI ist eine der führenden, auf Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz spezialisierten Kanzleien. Mit neun Verwaltern, 22 Rechtsanwälten und rund 100 Mitarbeitern an den neun Standorten in Bayern wird eine persönliche, ortsnahe, flexible und effiziente Tätigkeit gewährleistet. SRI saniert und verwaltet in Regelverfahren, Eigenverwaltungen, Schutzschirmverfahren und mit Insolvenzplänen. Auf der Grundlage langjähriger Erfahrung im Bereich der Sanierungs- und Verwertungstreuhand sowie der Unternehmenssanierung und durch die enge Zusammenarbeit von spezialisierten Rechtsanwälten und Betriebswirten schafft SRI die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung und die erfolgreiche Fortführung und Sanierung von Unternehmen.

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