01.09.2025

AWO Wesel: Gläubiger bestätigen Sanierungskurs und Eigenverwaltung

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

Moers, 29. August 2025. Der Vorstand des AWO Kreisverband Wesel e.V. („AWO Wesel“) hat heute plangemäß den zahlreichen Teilnehmern der nicht-öffentlichen Gläubigerversammlung beim Amtsgericht in Kleve ausführlich Bericht erstattet und den aktuellen Stand des Sanierungsverfahrens vorgestellt.

Die stimmberechtigten Gläubigerinnen und Gläubiger stellten sich einstimmig hinter dem eingeschlagenen Weg. Das Ergebnis der Abstimmung bedeutet, dass das Verfahren weiterhin in Eigenverwaltung geführt wird. Der Gläubigerausschuss arbeitet in seiner bisherigen Zusammensetzung weiter. Der gerichtlich bestellte Sachwalter bleibt im Amt und wird in dieser Funktion weiterhin die Sanierung überwachen und Gläubigerinteressen wahren.

Darüber hinaus erhielt der Vorstand den Auftrag, einen Insolvenzplan zu erarbeiten und den Gläubigerinnen und Gläubiger zu gegebener Zeit zur Abstimmung vorzulegen. Dieser soll die Entschuldung des Verbands ermöglichen und den Weg für die Aufhebung des Verfahrens ebnen. Die Verantwortlichen sind zuversichtlich, dass dies noch im Laufe des ersten Halbjahres 2026 gelingt.

Der Verband arbeitet gemeinsam mit seinen Beratern von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter der Leitung von Rechtsanwalt Roman-Knut Seger, Restrukturierungsvorstand Dirk Lorscheider von HC&S, dem Gläubigerausschuss und dem Sachwalter Dr. Markus Kier von der Kanzlei Piepenburg Rechtsanwälte intensiv daran, den Kreisverband finanziell und strukturell neu aufzustellen. Ziel ist es, die AWO Wesel nachhaltig zu stabilisieren und fit für die Zukunft zu machen.

Hintergrund

Der AWO Kreisverband Wesel e.V. hatte Anfang April 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren gestartet, um dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Der Kreisverband geht diesen Weg, weil es trotz großer Anstrengungen in den vergangenen Jahren nicht gelungen war, die wirtschaftlichen Altlasten beispielsweise aus dem ambulanten Pflegebereich aufzufangen. Hinzu gekommen sind deutliche gesetzliche Verschlechterungen bei der Finanzierung der Investitionen im stationären Pflegebereich. Die finanziellen und vor allem personellen Folgen der Corona-Pandemie im wichtigen Kernbereich Seniorenpflege hatten die Situation weiter verschärft. Der Geschäftsbetrieb läuft seit Anordnung der Sicherungsmaßnahmen stabil.

Weitere Informationen:

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Auf der Grundlage ihrer unverrückbaren Grundwerte von Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit hat die AWO seit ihrer Gründung 1919 jene Menschen im Blick, die aus unterschiedlichen Gründen zu den sozial Schwachen der Gesellschaft gehören. Die AWO setzt sich ein für benachteiligte Kinder und Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Wohnungslose, Beschäftigungslose oder Kranke. Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Wesel e.V. bietet in über 100 Einrichtungen und Projekten kreisweit ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Hilfen in unterschiedlicher Form und von hoher Qualität an. 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten über 5.000 Menschen jeden Alters im Kreisgebiet ein breites Spektrum an Dienstleistungen und Hilfen in allen Lebenslagen und unterschiedlichster Form mit zertifizierter ISO-Qualität an. Internet: www.awo-kv-wesel.de

Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft ausschließlich den AWO Kreisverband Wesel e.V. Alle anderen Organisationen der Arbeiterwohlfahrt, wie Tochtergesellschaften, Ortsvereine und Kreisverbände, andere Kreis- und Bezirksverbände in NRW und der Bundesverband sind ausdrücklich nicht betroffen.

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