Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
• ESPRIT Europe GmbH stellt heute zusammen mit sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung
• Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler wurden bei allen Gesellschaften zu Geschäftsführern bestellt sowie Benedikt Gatt zum Generalbevollmächtigten
• Geschäftsbetrieb des Modeunternehmens wird bis auf Weiteres fortgeführt
Ratingen, 15. Mai 2024 – Die ESPRIT Europe GmbH wird am heutigen Mittwoch beim Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß § 270 Insolvenzordnung stellen. Auch für sechs weitere deutsche Gesellschaften des Modekonzerns werden entsprechende Anträge gestellt. Ziel ist, das maßgeblich aus Deutschland geführte europäische Geschäft von ESPRIT zu restrukturieren und zukunftsfähig neu aufzustellen. Dazu werden sehr zeitnah alle Optionen für tragfähige Zukunftslösungen ausgelotet.
Zur Umsetzung der Verfahren wurde die Münchner Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte hinzugezogen, die über langjährige und umfangreiche Erfahrungen bei Restrukturierungen in der Mode- und Handelsbranche verfügt (u.a. ESCADA, Gerry Weber, Adler-Modemärkte, Hallhuber, Laurèl, Tennis-Point). Um die größtmögliche Koordination der insgesamt sieben Verfahren zu gewährleisten, sind in allen deutschen Gesellschaften Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff und Christian Stoffler zu Geschäftsführern bestellt worden; zusätzlich fungiert Rechtsanwalt Benedikt Gatt als Generalbevollmächtigter. Es ist vorgesehen, dass die derzeitige Geschäftsführerin Frau Man Yi Yip unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung aus diesen Gesellschaften ausscheidet.
Der Geschäftsbetrieb bei ESPRIT soll bis auf Weiteres fortgeführt werden. Von den Antragstellungen direkt betroffen sind rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese wurden heute bei einer Versammlung in Ratingen über die Planungen informiert.
Geschäftsführer: Dr. Christian Gerloff, Christian Stoffler, Man Yi Yip
Welche Auswirkungen die Verfahren auf weitere Gruppengesellschaften, vor allem im europäischen Ausland, haben werden, ist noch nicht abzuschätzen. Die Retail-Gesellschaften in Belgien und in der Schweiz hatten bereits im März 2024 Insolvenz angemeldet.
Bereits vor den Antragstellungen wurden Gespräche mit einem Finanzinvestor geführt, der Interesse an wesentlichen Teilen der Vermögenswerte der ESPRIT-Gesellschaften im Rahmen eines Fortführungskonzepts bekundet hat. Verhandlungen über den Erwerb der Markenrechte für Europa durch diesen Investor sind bereits in einem fortgeschrittenen Stadium.
Die ESPRIT Europe GmbH in Ratingen bei Düsseldorf ist die Obergesellschaft für ESPRIT in Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich, die skandinavischen Länder, Polen und UK. Sie nimmt für diese Märkte vor allem Management- und Kontrollfunktionen wahr und ist Sitz der Verwaltung. Einkauf, Vertrieb und der eigene Retail sind in diversen europäischen Gesellschaften organisiert, wovon die meisten Tochter- bzw. Enkelgesellschaften der ESPRIT Europe GmbH sind. Der ESPRIT-Konzern ist in rund 40 Ländern aktiv und hat seine operativen Hauptzentralen in Ratingen und in Hongkong, wo das 1968 gegründete Unternehmen auch an der Börse gelistet ist.
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff: „ESPRIT ist eine weltweit bekannte Marke für Mainstream-Mode, die aber seit geraumer Zeit unter sinkenden Umsätzen, verbunden mit zahlreichen Umstrukturierungen und Managementwechseln, leidet. Die Eigenverwaltungsverfahren sollen die Chance eröffnen, die europäischen Aktivitäten von ihrer Struktur und vom Produkt her so aufzustellen, dass sie nachhaltig profitabel werden können.“
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