15.12.2025

HUBER AUTOMOTIVE BEREITET STILLLEGUNG VOR

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

• Intensive Suche nach einem Investor blieb erfolglos

• Stilllegung zum 28. Februar 2026 geplant

• Mithilfe der Kunden wird eine Transfergesellschaft für die Mitarbeitenden gegründet

Die Huber Automotive AG in Mühlhausen im Täle wird zum 28. Februar 2026 geordnet stillgelegt. Diese Entscheidung wurde vom Insolvenzverwalter in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss getroffen, weil kein geeigneter Investor für das insolvente Unternehmen gefunden werden konnte.

Anfang September 2025 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huber Automotive AG eröffnet, nur eine Woche nach Anordnung des vorläufigen Verfahrens. Zum Insolvenzverwalter wurde Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger bestellt. Dieser startete unmittelbar nach Insolvenzeröffnung einen Investorenprozess. Im Oktober 2025 war es gelungen, den Teilgeschäftsbetrieb Entwicklung mit mehr als 30 Mitarbeitern an NEURA Robotics zu veräußern.

Für den restlichen Betrieb blieb die intensive, internationale Investorensuche ohne Erfolg, was eine Fortführung des Unternehmens unmöglich macht. Huber Automotive bereitet daher die Ausproduktion und die Stilllegung zum 28. Februar 2026 vor. Davon betroffen sind rund 75 Arbeitsplätze. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, für sechs Monate in eine Transfergesellschaft zu wechseln, die mithilfe der Kunden finanziert wird.

www.grub-brugger.de

Huber Automotive ist auf Fahrzeugelektronik spezialisiert und bietet Hard- und Softwareentwicklung, Gehäusekonzepte und Serienfertigung von Steuergeräten für E-Mobilitätskonzepte, Batteriemanagement- und Energiespeichersysteme. „Die aktuelle Lage in der Automobilindustrie macht es zusehends schwer, für Zulieferunternehmen in Schieflage eine tragfähige Lösung zu finden. Sowohl strategische Investoren als auch Finanzinvestoren sind zurückhaltend. Für Huber Automotive bedeutet dies, dass es – trotz intensiver Bemühungen – keine Lösung gibt und der Geschäftsbetrieb stillgelegt werden muss“, erklärt der Sanierungsexperte und Insolvenzverwalter Martin Mucha.

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