Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
Oschatz, 15.12.2025: Das Amtsgericht Leipzig hat für die Autohaus Ronny Wacke GmbH ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Mit seinem Beschluss vom 27.11.2025 kam das Gericht damit dem Antrag der Geschäftsführung um Hamdija Toska und Marcus Graupner nach. Die Krise des regionalen Automobilpartners mit Niederlassungen in Oschatz, Riesa und Luppa kam durch eine Verkettung einer ganzen Reihe ungünstiger Umstände zustande. Dazu gehörten etwa die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, ein hoher Fahrzeugbestand sowie ein schwerer Fall von Vandalismus. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist es nun, das Unternehmen schnell und mit langfristiger Wirkung neu aufzustellen. Damit soll der Fortbestand der Standorte und der rund 40 Arbeitsplätze gesichert werden. Die Loyalität der wichtigsten Unterstützer ist dem Betrieb dabei sicher. „Wir möchten an dieser Stelle ein großes Dankeschön für das Vertrauen und die Treue aussprechen, die uns vor allem von unseren Mitarbeitern entgegengebracht werden. Außerdem stehen auch Kunden, Partner und Lieferanten zu uns. Diese Unterstützung gibt uns die nötige Kraft, die aktuelle Lage zu meistern und uns für die Zukunft optimal auszurichten“, heißt es aus der Geschäftsführung des Autohauses.
Die Chancen des Betriebs sind dabei positiv. Das Unternehmen ist viele Jahre lang solide gewachsen und setzt mit Hyundai auf eine beliebte Marke mit zuverlässigem Ruf. „Ich bin zuversichtlich, dass es dem Autohaus Ronny Wacke gelingen wird, sich wieder stabil aufzustellen. Der Betrieb hat einen gesunden Kern, zudem ist es in der Kürze der Zeit bereits gelungen, erste essenzielle Maßnahmen einzuleiten. So sind beispielsweise die Löhne und Gehälter der Beschäftigten durch das vorfinanzierte Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die Monate November, Dezember und Januar abgesichert“, sagt Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Er unterstützt die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter in dem Verfahren gemeinsam mit seinem Team in allen sanierungsrechtlichen Fragen. Laut dem Experten erlaubt das moderne Verfahren in Eigenverwaltung der Geschäftsführung, weiterhin das operative Geschäft zu leiten und die Neuaufstellung des Unternehmens umso schneller und effektiver voranzubringen.
Corona-Nachwirkungen, hohe Bestandskosten und Vandalismus führen in die Krise
Die Krise des Autohauses mit einer mehr als 30-jährigen Historie hat gleich mehrere Ursachen. Bis zum Jahr 2022 verlief die wirtschaftliche Entwicklung positiv, der Betrieb konnte seit seiner Gründung deutlich ausgebaut werden. Infolge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges kam es jedoch zu Lieferengpässen des Herstellers, die versucht wurden mit einem massiven Aufbau eines Bestands an jungen Gebrauchten zu kompensieren. Das führte zu hohe Standzeiten und -kosten sowie einem Ausschöpfen der Finanzierungslinien. Hinzu kamen die hohen Zinskosten im Jahr 2024, der Mindestlohnanstieg bei gleichzeitigem Fachkräftemangel im Werkstattbereich und die steigenden Allgemeinkosten. Außerdem wurde das Autohaus Opfer eines massiven Falls von Vandalismus, bei dem über 30 Fahrzeuge beschädigt oder gestohlen wurden. All dies ließ die Liquidität in Summe massiv abschmelzen. Umgehend außergerichtlich eingeleitete Sanierungsmaßnahmen wie eine Verhandlung mit den Finanzierern führten nicht zu einer grundlegenden Entspannung der Situation. Daher wurde von der Geschäftsführung pflichtgemäß und folgerichtig beim Amtsgericht Leipzig ein Antrag auf eine Neuausrichtung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt.
Sanierungsteam und Sachwaltung stehen hinter Fortführungslösung
Begleitet wird das Autohaus Ronny Wacke durch Ronny Baar, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG. Er verantwortet gemeinsam mit seinem Team die kaufmännische Begleitung des Betriebs und die Umsetzung eines Sanierungskonzepts. „Natürlich ist die Lage momentan anspruchsvoll. Wir konnten allerdings bereits erste Meilensteine auf dem Weg zur dauerhaften Neuaufstellung erreichen. So läuft etwa der Geschäftsbetrieb trotz der besonderen Situation uneingeschränkt weiter. Im Moment sind wir dabei, die aussichtsreichsten finanzwirtschaftlichen und operativen Sanierungsmaßnahmen auszuloten, um anschließend konsequent in die Umsetzung gehen zu können“, so Ronny Baar.
Um die Neuaufstellung des Autohauses im Interesse der Gläubiger zu überwachen, wurde Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Insolvenzrechtsexperte ist ebenfalls guter Dinge, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit stabilisiert und eine langfristige Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden werden kann. „Das Autohaus Ronny Wacke hat eine gesunde Basis, zwei engagierte Geschäftsführer und eine Mitarbeiterschaft, die geschlossen hinter dem Unternehmen steht. Auch die Gläubiger sind meiner Ansicht nach gesprächsbereit; ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde bereits eingesetzt. Kurzum, es herrschen gute Voraussetzungen, für den Erhalt der Arbeitsplätze und des regional verwurzelten Automobilbetriebs“, erklärt der vorläufige Sachwalter.
Über die Autohaus Ronny Wacke GmbH
Der Kfz-Händler mit Hauptsitz in Oschatz und Zweigniederlassungen in Luppa und Riesa kann auf eine mehr als 30-jährige Historie zurückblicken. Der Betrieb hat sich im Laufe der Zeit von einem regionalen Autohändler zu einem modernen Anbieter für Automobilhandel und -service mit vielfältigem Leistungsangebot entwickelt. Dazu gehören etwa die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, der Handel mit Kfz-Zubehör und Reifen, umfangreiche Werkstattleistungen, ein Reifenservice sowie der Verleih von Mietwagen. Dabei ist der Betrieb historisch mit dem Hersteller Hyundai verbunden: Seit 1992 ist das Haus bereits Vertragspartner für die beliebte südkoreanische Marke.
Über Kulitzscher & Ettelt
Die Sozietät der Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt wurde bereits im Jahr 1968 gegründet und verfügt über Standorte in Dresden sowie Döbeln. In der Sozietät arbeiten zurzeit sechs anwaltliche Berufsträger. Mit dem Standort Dresden hat sich die Kanzlei bundesweit auf Sanierungsprozesse spezialisiert. Die Sanierungsabteilung leitet der geschäftsführende Partner der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Stefan Ettelt. Er wird dabei unterstützt von zwei weiteren Rechtsanwältinnen. Mit mehr als 314 eingeleiteten Insolvenzverfahren, der Mitwirkung in insgesamt 59 Gläubigerausschüssen und der Durchführung von mittlerweile 18 sog. Schutzschirmverfahren sowie 61 Eigenverwaltungsverfahren ist die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt deutschlandweit führend im Sanierungsbereich. Die Kanzlei wurde im März 2015 vom Finance Magazine als eine der Top 5 Beraterkanzleien in Deutschland für ESUG-Verfahren ausgezeichnet.
Über die Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung
Tiefenbacher Rechtsanwälte betreut mit 55 Rechtsanwälten und über 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende, große und mittelständische Unternehmen, Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter tätig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren betreut haben. Seit über 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine Fortführung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschließend eine übertragende Sanierung oder ein Planverfahren an – immer mit den Zielen: bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen.
Über die ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG
ABG Consulting-Partner hat sich seit mehr als 20 Jahren auf die Unterstützung von Unternehmen spezialisiert. Ziel ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Neuausrichtung der Unternehmen für den erfolgreichen Bestand am Markt. Die Leistungen reichen dabei von der strategischen Beratung über die kaufmännische Begleitung und die Entwicklung von Sanierungsplänen bis hin zur Investoren- oder Finanzierungssuche. Durch die Zugehörigkeit zum Beratungsverbund ABG-Partner mit seinen eigenständigen Gesellschaften in der Steuer- und Unternehmensberatung sowie in Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung kann jederzeit auf ergänzende Fachexpertise zurückgegriffen werden.
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