Author(s) / Source(s): Sono Motors GmbH
Geschäftsbetrieb der Sono Motors GmbH wird im Rahmen des Schutzschirmverfahrens fortgeführt
Die Sono Motors GmbH hat am 15. Mai 2023 beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Der Geschäftsbetrieb wird im Rahmen des Schutzschirmverfahrens fortgeführt.
Ende Februar 2023 hatte Sono Motors angekündigt, sein Geschäftsmodell umzustrukturieren und sich künftig ausschließlich auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern sowie Flottenbetreibern zu konzentrieren. Gleichzeitig hat das Unternehmen sein Sion-Programm mit sofortiger Wirkung eingestellt und rund 250 Mitarbeitenden gekündigt. Für die Abwicklung der Kundenansprüche aus den Sion-Reservierungen wurde ein Rückzahlungsplan entwickelt. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel wurden zunächst von einem Finanzierer in Aussicht gestellt.
Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Silicon Valley Bank und dem Notverkauf der Credit Suisse an die UBS sowie der mit diesen Ereignissen einhergehenden wachsenden Unsicherheit im Kapitalmarkt realisierte sich jedoch diese Finanzierung nicht. Weitere Gespräche mit anderen potenziellen Finanzierungspartnern verliefen ebenfalls erfolglos, sodass die Geschäftsführung sich gezwungen sah, einen Schutzschirmantrag zu stellen.
Das Schutzschirmverfahren hat das Ziel, die Sanierung des Unternehmens in einem geordneten Verfahren erfolgreich durchzuführen. Das Schutzschirmverfahren gehört zu den modernen Instrumenten des deutschen Sanierungsrechts, die eine Unternehmenssanierung ermöglichen. Ein Antrag auf Schutzschirmverfahren darf nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, sondern nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Weiter darf die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein und eine Zahlungsunfähigkeit auch im Schutzschirmverfahren nicht zu erwarten sein.
Unter den gegebenen Bedingungen bietet das Schutzschirmverfahren der Sono Motors GmbH die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung, Rekapitalisierung und Neuausrichtung im Interesse ihrer Gläubiger, Lieferanten, Kund:innen und Mitarbeitenden. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens soll die Fokussierung auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern umgesetzt werden. In diesem Geschäftsbereich hat das Unternehmen bereits mit insgesamt 25 Partnern Absichtserklärungen und Kundenaufträge/-verträge.
Die Geschäftsleitung der Gesellschaft ist zuversichtlich, dass es gute Chancen gibt, die Sanierung im Rahmen des Schutzschirmverfahrens erfolgreich durchzuführen. Jona Christians, Mitbegründer und Co-Geschäftsführer der Sono Motors GmbH: „Umwege gehören zum Gründen dazu und wir werden uns auch künftig anstrengen, nachhaltige Lösungen mit unseren Partnern umzusetzen und damit zur Dekarbonisierung des Fahrzeugmarkts beizutragen.“
Die Gesellschaft wird von dem Restrukturierungsteam von Dentons unter der Leitung der erfahrenen Sanierungsexperten Dr. Holger Ellers und Dirk Schoene im Verfahren unterstützt.
Dirk Schoene: „Die Fokussierung auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern ist der logische nächste Schritt. Die innovativen Produkte des Unternehmens in der Solartechnologie haben das Potential, für OEMs von großem Interesse zu sein. Die Altlasten aus dem eingestellten Sion-Programm konnten leider aufgrund der geänderten Marktbedingungen nicht mehr mit eigenen Mitteln bewältigt werden, sodass die Antragstellung auf ein Schutzschirmverfahren zwingend erforderlich wurde, um den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs erfolgreich fortzuführen.“
Ebenfalls am 15. Mai 2023, hat Sono Group N.V., die U.S.-börsennotierte Muttergesellschaft der Sono Motors GmbH, beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt, mit dem eine Unternehmenssanierung angestrebt wird. Unterstützt wird die Sono Group N.V. hierbei durch SGP Schneider Geiwitz und deren Sanierungsexperten Christian Plail und Matthias Räupke.
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Die Begriffe „erwarten“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „planen“, „schätzen“, „anstreben“, „prognostizieren“, „projizieren“, „anvisieren“ und ähnliche Ausdrücke (oder deren Verneinung) kennzeichnen bestimmte dieser zukunftsgerichteten Aussagen. Bei diesen zukunftsgerichteten Aussagen handelt es sich um Aussagen über die Absichten, Einschätzungen oder aktuellen Erwartungen des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und Eventualitäten verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder auch nicht eintreten können und dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese Risiken, Ungewissheiten und Annahmen umfassen unter anderen, Risiken, Ungewissheiten und Annahmen bezüglich: Erwartungen hinsichtlich der Eigenverwaltungsverfahren, welche Sono Group N.V. und Sono Motors GmbH beantragt haben, deren Ausgang, sofern sie zugelassen werden, unsicher ist; die Fähigkeit des Unternehmens, Beziehungen mit Gläubigern, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmern und anderen Dritten aufgrund der Anträge zur Eröffnung der Eigenverwaltungsverfahren und der damit verbundenen erhöhten Erfüllungs- und Kreditrisiken aufgrund der angespannten Liquiditätslage und Kapitalstruktur des Unternehmens aufrechtzuerhalten; die Fähigkeit der Gesellschaft, Zugang zu externen Finanzierungen zu bekommen, die notwendig sind, um das Geschäft erfolgreich zu restrukturieren; die Fähigkeit die Börsennotierung der Sono Group N.V. aufrechtzuerhalten; und die Länge des Zeitraums, in dem Sono Group N.V. und Sono Motors GmbH in Eigenverwaltungsverfahren operieren würden, sofern diese zugelassen werden. Viele dieser Risiken und Ungewissheiten beziehen sich auf Faktoren, die außerhalb der Möglichkeiten des Unternehmens liegen, diese zu kontrollieren oder genau abzuschätzen, wie z. B. die Maßnahmen von Gerichten, Regulierungsbehörden und andere Faktoren. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
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