Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle
Produktion läuft in vollem Umfang – Investorenprozess wird fortgesetzt
Waldkraiburg, 5. Dezember 2025 – Das Amtsgericht Mühldorf am Inn hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Süddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH & Co. KG (SGF) eröffnet und zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. Damit bleibt die Geschäftsführung weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig.
SGF wird im Rahmen der Eigenverwaltung von den Frankfurter Restrukturierungsexperten und Rechtsanwälten Christoph Enkler, Dr. Jan Markus Plathner und Sebastian Netzel aus der Kanzlei Brinkmann & Partner und deren Team beraten. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Michael Verken von Anchor Rechtsanwälte bestellt.
Geschäftsbetrieb stabil – volle Lieferfähigkeit
Der operative Betrieb an den Standorten Waldkraiburg, Kraiburg am Inn und Hamm läuft ohne Einschränkung weiter. Insgesamt beschäftigt SGF rund 500 Mitarbeitende und erzielte im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse von rund 110 Millionen Euro.
„Unsere Produktion läuft stabil, wir erfüllen sämtliche Kundenaufträge vollständig und haben in einzelnen Bereichen zusätzliche Schichten eingerichtet. Belegschaft, Kunden und Lieferanten stehen geschlossen hinter dem Unternehmen“, erklären die Geschäftsführer Arne Festerling und Josef Wimmer.
Die Mitarbeitenden wurden in mehreren Informationsrunden über die Hintergründe des Verfahrens, die laufenden Sanierungsschritte und den Investorenprozess informiert.
Investorenprozess wird konsequent weitergeführt
Der bereits nach Antragstellung eingeleitete strukturierte Investorenprozess wird im eröffneten Verfahren fortgesetzt. Ziel ist es, die langfristige Zukunft des Unternehmens sowie der Arbeitsplätze über eine nachhaltige, strategisch sinnvolle Lösung zu sichern.
Ursachen und internationale Struktur
Die wirtschaftlichen Herausforderungen resultieren insbesondere aus der angespannten Lage der Automobilindustrie. Zur SGF-Gruppe gehört zudem die SGF International Holding GmbH mit Tochtergesellschaften in Tschechien, den USA, Japan, China und Thailand. Diese Auslandsgesellschaften sind nicht von der deutschen Insolvenzsituation betroffen und führen ihren Geschäftsbetrieb unverändert fort.
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