19.01.2026

Rechtsanwältin Karina Schwarz ist vorläufige Sachwalterin von Grünerstrom GmbH

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

Magdeburg, 19.01.2026. Das Amtsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 07.01.2026 die vorläufigen Eigenverwaltung über die Grünerstrom GmbH angeordnet und Rechtsanwältin Karina Schwarz wurde zur vorläufigen Sachwalterin bestellt.

Die Grünerstrom GmbH bietet Dienstleistungen rund um erneuerbare Energie an – vor allem Planung, Verkauf, Installation und Wartung von Solaranlagen und Photovoltaiksystemen.

Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt fort. Ziel der Eigenverwaltung ist die wirtschaftliche Stabilisierung und nachhaltige Fortführung des Unternehmens.

Die Entgeltansprüche der Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld bis einschließlich März 2025 gedeckt.

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