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München, 26. Juni 2024. Ivo-Meinert Willrodt, Insolvenzverwalter der MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG (MARO), vermeldet positive Fortschritte im Insolvenzverfahren der Genossenschaft. Der Sanierungsexperte der PLUTA Rechtsanwalts GmbH arbeitet derzeit mit seinem Team an einem Insolvenzplan, der die nachhaltige und zukunftsfähige Neuaufstellung der MARO ermöglichen soll. Hier hat er nun wichtige erste Schritte absolviert, zudem haben wichtige Geschäftspartner und Banken ihre Unterstützung zugesichert.
Willrodt erklärt: „Wir haben in den vergangenen Wochen zahlreiche, konstruktive Gespräche geführt. Hierzu gehören die Geschäftsbanken, mit denen wir wichtige und notwendige Punkte, beispielsweise für Refinanzierungslösungen und Bestandskredite, abstimmen konnten. Zudem haben wir eine Gesprächsrunde mit Bürgermeistern und Erbpachtgebern abgehalten, in der wir offene Fragen geklärt haben.“ In dieser Runde hat der Insolvenzverwalter unter anderem berichtet, dass keine Mietkündigungen geplant sind. Außerdem betonte Willrodt die Unterstützung der Politik. Er verwies darauf, dass finanzielle Hilfen von dieser Seite jedoch aufgrund rechtlicher Regelungen nicht möglich sind.
Ziel aller Beteiligten ist der vollständige Erhalt des MARO-Bestands
„Es ist erfreulich, dass konstruktive Gespräche stattfinden. Sie sind wichtig, um unserem Ziel, dem vollständigen Erhalt des Bestands der MARO, näher zu kommen. Ich stehe daher jederzeit für Gespräche mit den Gemeinden vor Ort zur Verfügung. Angesichts der aktuellen Lage bin ich zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine Lösung erreichen werden“, sagt der Fachanwalt. Auch der Aufsichtsrat der MARO, der u.a. Hilfsangebote von Mitgliedern und Spendern koordiniert, und der Gläubigerausschuss unterstützen das Verfahren. Das PLUTA-Team, zu dem Rechtsanwältin Marlene Scheinert gehört, verantwortet neben der Bearbeitung des Verfahrens auch die Bestandssicherung aller Objekte.
Die Ausarbeitung des Insolvenzplanes dauert noch an. Scheinert erläutert: „Demnächst werden wir alle Mitglieder wieder im Rahmen eines Rundschreibens über den aktuellen Stand informieren. Allen Beteiligten ist klar, dass die Situation eine Herausforderung für die Mitglieder und Bewohner ist. Die Projekte der MARO und deren Mission sind wichtig für die jeweiligen Regionen. Wir benötigen eine positive Fortführungsprognose für das Verfahren und sind daher auf alle Mitglieder angewiesen. Daher möchten wir uns ausdrücklich für das Engagement vor Ort bedanken.“
Die Rechte der Mitglieder werden ebenfalls im Insolvenzplan geregelt. Ziel des Insolvenzplans ist der Erhalt der immobilienhaltenden Bestands-Genossenschaft zur Sicherung der Vorzüge der genossenschaftlichen Wohnform. Einzelheiten zur Berücksichtigung kann nur der Insolvenzplan in seinen Regelungen erfassen.
Private Unterstützungszusagen sind wesentlicher Bestandteil der Lösung
Wesentlicher und maßgeblicher Bestandteil der angestrebten Lösung ist der Beitrag der Genossen. Sie leisten damit die Besserstellung für die ungesicherten Insolvenzgläubiger. Dieser Beitrag muss laut insolvenzrechtlicher Regelungen in Summe für die Insolvenzgläubiger wirtschaftlich zu einem besseren Ergebnis führen, als ein zugrunde gelegtes Liquidationsszenario. Dafür sind vier bis fünf Millionen Euro nötig. Derzeit sind Absichtserklärungen in Höhe von rd. 1,8 Millionen Euro vorhanden.
„Das Verfahren verläuft positiv. Der Insolvenzplan benötigt weiterhin die Unterstützung unserer MARO-Gemeinschaft. Es bleibt dabei, dass der zusätzliche Beitrag von Mitgliedern und Freunden die Zukunft unserer Genossenschaft sichert. Ich bedanke mich für die bisherige Unterstützung, sie zeigt eindrucksvoll das starke Engagement für den Fortbestand unserer Vision von bezahlbarem Wohnraum, Nachbarschaft und gegenseitiger Achtsamkeit“, erklärt Inge Schmidt-Winkler, Vorstand der MARO Genossenschaft.
Insolvenzverfahren Ende Mai 2024 eröffnet
Das Amtsgericht München ordnete am 28. Mai 2024 das Regelinsolvenzverfahren für die Genossenschaft an. Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wurde zum Insolvenzverwalter der MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen eG (MARO) bestellt. Das Team um Rechtsanwalt Hendrik Wolfer und Rechtsanwalt Dr. Lukas Herbert, beide Partner von GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, begleitet weiterhin die Restrukturierung von MARO. Die Experten unterstützen unter anderem die Insolvenzplanerstellung.
Die Kernkompetenz von MARO liegt in der Projektierung, Errichtung und Vermietung von größtenteils auch geförderten Wohnungen an ihre Mitglieder. Bewohner der MARO-Projekte zeichnen immer auch Anteile an der Genossenschaft. Aktuell gehören der Gesellschaft, die 2012 gegründet wurde, rund 2.100 Genossen an. Für Rückfragen von Mitgliedern und Geschäftspartnern wurde eine gesonderte Mailadresse eingerichtet: Zukunft@maro-genossenschaft.de
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