05.11.2024

PLUTA-Anwalt Willrodt erstellt Insolvenzplan der MARO e.G. - Endspurt zur Rettung der Genossenschaft läuft

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

München, 5. November 2024. Die Frist zur Beteiligung am Rettungsplan der MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen e.G. (MARO) endet am 10. November 2024. Darauf weist der Insolvenzverwalter, Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, hin: „Die Zeit drängt. Um den Insolvenzplan für die MARO erfolgreich umzusetzen und die Genossenschaft langfristig zu sichern, sind wir auf die Unterstützung und Beiträge der Rettungskapitalgeber angewiesen. Sie müssen dringend in dieser Woche das Geld auf das Treuhandkonto einzahlen“, erklärt der Sanierungsexperte.

Das PLUTA-Team, zu dem noch Rechtsanwältin Marlene Scheinert gehört, hatte Treuhandvereinbarungen in Höhe von 3,846 Millionen Euro erhalten. Tatsächlich eingezahlt auf das Konto wurden bislang jedoch nur 3,508 Millionen Euro. Um den Rettungsplan wie geplant voranzutreiben, appelliert Insolvenzverwalter Willrodt daher an alle MARO-Unterstützer, ihren zugesagten Betrag einzuzahlen und die Vereinbarung zu erfüllen.

Rechtsanwältin Marlene Scheinert erklärt die nächsten Schritte: „Der Weg zur Rettung ist noch nicht vollständig beschritten – es fehlen noch Mittel, um das vorgegebene Ziel zu erreichen. Der Insolvenzplan ist fast fertiggestellt und befindet sich bereits in der weiteren Abstimmung. Noch im November soll dieser Plan beim Gericht eingereicht werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das erforderliche Rettungskapital vollständig bereitgestellt ist. Wir haben nicht mehr viel Zeit. Insbesondere die Überweisungen sollten also nun erfolgen, damit das Geld noch rechtzeitig ankommt.“ Insgesamt sind rund vier Millionen Euro für die Umsetzung des Insolvenzplanes nötig.

Beteiligung an der Unterstützung für die MARO ist weiterhin möglich

Auch weitere Unterstützer, die sich noch an der Rettung der Genossenschaft beteiligen möchten, sind eingeladen, dies in den kommenden Tagen zu tun. Die notwendigen Unterlagen und Informationen finden sich auf der Website unter www.maro-retten.de. „Wir danken allen Unterstützern und hoffen auf einen gemeinsamen erfolgreichen Weg zur MARO 2.0“, bedankt sich Inge Schmidt-Winkler, Vorständin der MARO e.G. Das Vorstandsduo Inge Schmidt-Winkler und Christian Herzog und das Team unterstützen weiterhin den gesamten Prozess. Ohne die motivierten Mitarbeiter wäre das bisher Erreichte so nicht möglich gewesen, betont der Insolvenzverwalter.

Bei der Neuaufstellung und Insolvenzplanerstellung wird Willrodt von Rechtsanwalt Hendrik Wolfer und Rechtsanwalt Dr. Lukas Herbert, beide Partner von GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus München, unterstützt.

Wenn die eingeworbenen Mittel nicht ausreichen, um die Gläubiger im Wege des Insolvenzplans besser zu stellen, kann der Insolvenzplan nicht umgesetzt werden. Laut rechtlicher Vorgaben muss dann die Liquidation der Genossenschaft erfolgen. Die Gelder werden dann an die Einzahlenden erstattet.

Die Kernkompetenz von MARO liegt in der Projektierung, Errichtung und Vermietung von größtenteils auch geförderten Wohnungen an ihre Mitglieder. Bewohner der MARO-Projekte zeichnen immer auch Anteile an der Genossenschaft. Aktuell gehören der Gesellschaft, die 2012 gegründet wurde, rund 2.100 Genossen an. Für Rückfragen von Mitgliedern und Geschäftspartnern wurde eine gesonderte Mailadresse eingerichtet: Zukunft@maro-genossenschaft.de

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