10.09.2026

OVG Münster bestätigt: Endoprothetik in Wermelskirchen darf fortgeführt werden

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

Wermelskirchen, 10. September 2026. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Verfahren der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH gegen das Land Nordrhein-Westfalen eine für das Krankenhaus sehr erfreuliche Entscheidung getroffen.

Mit dem jetzt zugestellten Beschluss hat das Gericht die Beschwerde des Landes NRW gegen die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes zur Weiterführung der Knieendoprothetik durch das Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen und zugleich der Beschwerde des Krankenhauses gegen den vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnten einstweiligen Rechtsschutz zur Weiterführung der Hüftendoprothetik stattgegeben. Damit können am Krankenhaus Wermelskirchen weiterhin beide Leistungsgruppen – Endoprothetik Hüfte und Endoprothetik Knie – erbracht werden. Dies gilt längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Das OVG NRW ordnete hinsichtlich der Leistungsgruppe Endoprothetik Hüfte die aufschiebende Wirkung der Klage an und bestätigte die aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Leistungsgruppe Knieendoprothetik. Maßgeblich war nach Auffassung des Gerichts bei beiden Leistungsgruppen eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Landes. „Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts“, erklärt Dr. Dietmar Stephan, Geschäftsführer der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH. „Sie bestätigt unsere Auffassung, dass unser Haus die Voraussetzungen für eine hochwertige und verlässliche Versorgung in der Hüft- und Knieendoprothetik erfüllt. Für unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere engagierten Mitarbeitenden ist dies ein wichtiges und sehr ermutigendes Signal. Wir werden diese medizinisch bedeutsamen Leistungen weiterhin mit hoher Qualität für die Menschen in der Region anbieten.“

Bereits im Dezember 2025 hatte das Krankenhaus am Verwaltungsgericht Köln im einstweiligen Rechtsschutz einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Der nun vorliegende Beschluss des OVG NRW stärkt die Position des Hauses erneut deutlich.

Hintergrund:

Im Zuge der Krankenhausreform und der Landeskrankenhausplanung NRW war dem Krankenhaus Wermelskirchen die Behandlung von Patienten in den Leistungsgruppen „elektive Endoprothetik Knie“ und „elektive Endoprothetik Hüfte“ nicht mehr gestattet worden. Diese Entscheidung konnte seinerzeit trotz einer ausführlichen Stellungnahme an das zuständige Ministerium nicht beeinflusst werden.

Weitere Informationen:

Die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH betreibt in zentraler Stadtlage in Wermelskirchen ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit aktuell 180 Betten. Das Krankenhaus bietet fünf Hauptfachabteilungen und eine Belegabteilung in Kooperation mit zwei Fachärzten für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde. Auf den Stationen der beiden Abteilungen Innere Medizin und Allgemein- und Unfallchirurgie werden jedes Jahr rund 8.000 Patienten aufgenommen. Hinzu kommen ca. 20.000 Patientenkontakte, von Menschen, die sich hilfesuchend an die Ambulanz des Krankenhauses wenden. Zu den in Wermelskirchen angebotenen Leistungsgruppen gehören neben der Knieendoprothetik und der Hüftendoprothetik die Allgemeine Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie, Geriatrie, Intensivmedizin sowie HNO.

Gesellschafter der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH sind die Stadt Wermelskirchen und der Rheinisch-Bergische Kreis. Die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH ist mit rund 400 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber in der Region. Internet: www.krankenhaus-wermelskirchen.de

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