Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle
Norderstedt, 25. März 2025. Die ISI Transport- und Verpackungsmittel GmbH will ihren Sanierungskurs im Rahmen eines eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahrens fortsetzen. Die Geschäftsführung hat am 11.03.2025 beim Amtsgericht Norderstedt einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und am 12.03.2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Die 1980 gegründete ISI Transport- und Verpackungsmittel GmbH (ISI) ist Hersteller und Händler von neuen und gebrauchten Ladungsträgern wie Holzpaletten sowie individuellen Holzverpackungen wie See- und Luftfrachtkisten und bietet darüber hinaus umfassende Dienstleistungen für deren Logistik, Lagerung, Auslieferung, Reparatur und Entsorgung an. Das Unternehmen beschäftigt am Standort Kisdorf 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sanierung in Eigenverwaltung
ISI geriet aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Faktoren in finanzielle Schwierigkeiten. Mit dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren strebt ISI eine Sanierung an. Dazu wird im nächsten Schritt ein Sanierungskonzept erarbeitet, das die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt, und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird. „Zu den geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen zählen unter anderem die Fokussierung auf margenstarke Aufträge, die Reduzierung der Sachkosten, insbesondere der Fremdarbeiten, sowie die Effizienzsteigerung in der Verwaltung durch ein neu eingeführtes Softwaresystem“, erläutert Andreas Weißelberg von der Unternehmensberatung plenovia, Düsseldorf, die ISI betriebswirtschaftlich berät.
Sanierungskonzept soll Liquidität stärken
Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet die Möglichkeit, Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen und das Unternehmen auf Basis eines Sanierungskonzepts neu aufzustellen. „Die integrierte Insolvenzplanung hat gezeigt, dass im Verfahren voraussichtlich ausreichend Liquidität vorhanden sein wird“, erklärt der Generalbevollmächtigte Ulrich Kammerer von der Unternehmensberatung UKMC.
Das Eigenverwaltungsverfahren bietet unter dem Schutz der Insolvenzordnung die Zeit, das Sanierungskonzept zu finalisieren und die Umsetzung abzuschließen. „Durch die Insolvenz in Eigenverwaltung wird dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich neu aufzustellen und dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, die außerhalb eines solchen Verfahrens schlicht nicht in dem Umfang umgesetzt werden könnten“, ergänzt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Wolters LL. M. von der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt wie bisher weiter
Alle Stakeholder werden während des Verfahrens über die weitere Entwicklung des Unternehmens informiert. „Unser Ziel ist es, ISI nachhaltig zu sanieren. Wir haben bereits intensive Gespräche mit Banken und Kreditgebern sowie mit vielen unserer Kunden und Lieferanten geführt. Weitere Gespräche werden folgen. Der Geschäftsbetrieb läuft wie gewohnt weiter“, so der Geschäftsführer Erik Mallwitz. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gesichert.
Juristische Beratung durch BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte
In rechtlichen Fragen wird die ISI von der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte beraten. „Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein geeignetes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Ziel des eingeleiteten Sanierungsverfahrens ist es, dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu geben und gleichzeitig die Interessen der Gläubiger zu wahren“, erläutert Rechtsanwalt Philipp Wolters LL. M.
Vorläufige Sachwalterin ist optimistisch
Zur vorläufigen Sachwalterin wurde Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Ellen Meyer-Sommer, White & Case, Hamburg, bestellt. „Der Start für die angestrebte Sanierung ist gelungen, nun gilt es ‒ in Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten ‒ ein tragfähiges Fortführungskonzept zu entwickeln und umzusetzen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Ellen Meyer-Sommer.
Juristischer Berater
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Wolters LL.M.
BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Betriebswirtschaftliche Berater
Dipl. Kfm. Andreas Weißelberg, Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Maschinenbau (FH) Mark Riemann, Senior Consultant Operations
plenovia GmbH, Düsseldorf
Generalbevollmächtigter
Ulrich Kammerer
UKMC eG, Ettlingen
Vorläufige Sachwalterin
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Ellen Meyer-Sommer unterstützt durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Henning Mordhorst und Andreas Müller
White & Case, Hamburg
Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte
BBR ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien mit Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung sowie Insolvenzverwaltung. Mit Standorten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Berlin, Erfurt und Düren bietet die Kanzlei umfassende juristische Dienstleistungen und hohe fachliche Expertise. Die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist bundesweit insbesondere darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen in der Krise wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Leistungsspektrum für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungsund Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 250 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erfolgreich beraten.
Über plenovia
plenovia erarbeitet als Unternehmensberatung umfassende Lösungen für mittelständische Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen. Im Gesamtspektrum der betriebswirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung und Sanierung reicht das Beratungsportfolio von der Gutachtenerstellung nach IDW S6 oder einem Independent Business Review (IBR) über die neuen gesetzlichen Verfahren der Sanierungsmoderation und des Restrukturierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bis hin zum Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Schwerpunkte sind neben der Eigenverwaltungsplanung die Bereiche Finance und Operations.
Über White & Case
White & Case ist eine führende globale Kanzlei mit Standorten in allen wesentlichen Finanz- und Wirtschaftszentren der Welt. In Deutschland sind rund 300 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg ein vollwertiger und vollständig integrierter Teil eines starken internationalen Netzwerks und bieten juristische Arbeit auf höchstem Niveau. Seit mehr als 35 Jahren verfügt die Kanzlei über eine der angesehensten Insolvenz- und Restrukturierungspraxen in Deutschland
Über UKMC eG
UKMC ist auf die Sanierung von Unternehmen in existenzbedrohenden Situationen spezialisiert, insbesondere auch auf die Begleitung von Unternehmen in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Alles in allem hat UKMC in der Zeit ihres Bestehens nahezu 300 Unternehmen vor der Insolvenz gerettet und wieder in eine operativ erfolgreiche Zukunft gelenkt. Seit 2021 ist UKMC auch für StaRUG, das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, zertifiziert und kann somit zukünftig auch außergerichtliche Sanierungen wirkungsvoll begleiten.
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