08.04.2025

Insolvenzverfahren über die Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

Gläubiger bestätigen Insolvenzverwalter Friedemann Schade und die Mitglieder des Gläubigerausschusses

• Über 300.000 Vertragspartner der insolventen Versicherung wurden durch Insolvenzverwalter über Auswirkungen des Insolvenzverfahrens informiert

• Versicherungsverträge endeten mit Ablauf des 1. April 2025

• Schadensmeldungen werden weiterhin bearbeitet

• Bislang über 11.000 Forderungsanmeldungen eingegangen – Frist läuft noch bis Ende Mai 2025

• Portal für Forderungsanmeldungen und Informationen für Gläubiger unter www.element-insolvenz.de

Am 8. April 2025 fand vor dem Amtsgericht Charlottenburg die erste Gläubigerversammlung der ELEMENT Insurance AG statt. In dem nicht öffentlichen Termin informierte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Friedemann Schade, Partner der multidisziplinären Kanzlei BRL, die Gläubiger über den aktuellen Stand sowie den weiteren Verlauf des am 1. März 2025 eröffneten Insolvenzverfahrens. Anschließend bestätigten die Gläubiger den Insolvenzverwalter sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses in ihren Ämtern.

Insolvenzverwalter Friedemann Schade berichtete den anwesenden Gläubigern, dass unmittelbar nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle im Unternehmen namentlich bekannten Versicherungsnehmer per Post informiert und aufgefordert wurden, ihre Forderungen anzumelden. Dazu hat der Insolvenzverwalter unter www.element-insolvenz.de ein Online-Informations- und Anmeldeportal eingerichtet. Dort finden Betroffene ausführliche weitere Informationen zum Insolvenzverfahren und Gläubiger können ihre Forderungen direkt online anmelden. „Darüber ist trotz der hohen Anzahl betroffener Vertragspartner eine geordnete und verbraucherfreundliche Möglichkeit zur Anmeldung der Insolvenzforderungen sichergestellt,“ sagt Insolvenzverwalter Friedemann Schade. Daneben wurde für die Anfragen der ELEMENT-Kunden ein Call-Center eingerichtet.

In den ersten sechs Wochen des Insolvenzverfahrens sind über 11.000 Forderungsanmeldungen eingegangen. Der Insolvenzverwalter rechnet in den kommenden Wochen mit einer weiterhin hohen Anzahl von Anmeldungen. Die vom Insolvenzgericht gesetzte Frist zur Forderungsanmeldung läuft noch bis Ende Mai 2025.

Durch die Insolvenz enden alle noch bestehenden Versicherungsverträge mit ELEMENT. Bei den allermeisten der 320.000 Versicherungsverträge trat diese Beendigung gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein, also mit Ablauf des 1. April 2025, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedurfte. Für einige Verträge gibt es Sonderregelungen.

„Das Insolvenzverfahren hat mit mehreren hunderttausend betroffenen Vertragspartnern nicht nur aufgrund der hohen Anzahl der Beteiligten einen bedeutenden Umfang. Es ist seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 auch das erste Versicherungsunternehmen dieser Größenordnung, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden muss,“ erklärt Insolvenzverwalter Friedemann Schade. Dazu hat der Insolvenzverwalter in Abstimmung mit dem Vorstand und unter Beachtung der versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften einen geordneten Prozess zur Abrechnung aller Versicherungsverträge organisiert. „Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die zeitnahe Abrechnung der beendeten Versicherungsverträge und die Organisation der weiteren Schadenregulierung“, sagt Schade. Dazu führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen mit einem Großteil der Beschäftigten in den kommenden Monaten weiter fort.

Da ELEMENT in der Vergangenheit sowohl die Vertragsbetreuung als auch häufig die Schadenregulierung bei Partnerunternehmen beauftragt hatte, ist ein Schwerpunkt des Insolvenzverfahrens, diese Leistungen auch für die Zukunft sicherzustellen. „Ich habe dazu bereits mit den meisten Partnerunternehmen schnell und konstruktiv entsprechende Verträge abschließen können,“ so Schade. In einem Fall weigert sich das Partnerunternehmen bislang, seine Verpflichtungen gegenüber ELEMENT und deren Kunden zu erbringen, obwohl es dazu auch nach der Insolvenz von ELEMENT verpflichtet ist. Hier macht der Insolvenzverwalter die Ansprüche von ELEMENT nun in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Düsseldorf geltend.

Als Versicherungsunternehmen hatte ELEMENT ein Sicherungsvermögen nach § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu bilden. Auf dieses Sicherungsvermögen haben alle Schadengläubiger einen vorrangigen Anspruch vor den sonstigen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, werden die Ansprüche quotal bedient.

Zum Hintergrund:

Die in Berlin ansässige Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG ist ein auf Schaden- und Unfallversicherungen spezialisierter Versicherer. Die Versicherungsgesellschaft hatte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. Dezember 2024 nach der Kündigung ihres wichtigsten Rückversicherers den Eintritt von Überschuldung im Sinne von § 19 Insolvenzordnung (InsO) angezeigt. Die BaFin hatte daraufhin am 23. Dezember 2024 beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – einen Insolvenzantrag für ELEMENT gestellt. Das Insolvenzgericht bestellte mit Beschluss vom 8. Januar 2025 Rechtsanwalt Friedemann Schade zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März 2025 bestellte ihn das Insolvenzgericht zum Insolvenzverwalter.

Berlin, 8. April 2025

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