23.12.2022

Insolvenzplan bestätigt / BBL begleitet Remondis beim Erwerb der Stadtwerke Bad Belzig

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

Mit Beschluss vom 22. Dezember hat das Amtsgericht Potsdam den von der Stadtwerke Bad Belzig GmbH vorgelegten Insolvenzplan bestätigt. Ziel dieses Plans ist die Sanierung des Unternehmens sowie die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, wodurch die Versorgung der Kunden mit Strom und Gas sowie Wasserversorgung und Abwasser-Entsorgung langfristig aufrechterhalten werden können.

Wegen drastischer Fehlspekulationen in Millionenhöhe hatten die Stadtwerke im Dezember 2021 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Als Investor konnte schließlich das Recyclingunternehmen REMONDIS gewonnen werden, das während des gesamten Verfahrens von BBL begleitet wird. Das von REMONDIS und BBL vorgelegte Sanierungskonzept, bei dem die Stadt Bad Belzig mit 51% Mehrheitsgesellschafter bleibt (sog. Public-Private Partnership), hatte sowohl das Unternehmen als auch die Stadt sowie den Sachwalter überzeugt. REMONDIS und Stadt traten im M&A-Prozess mithin gemeinsam als Bieter auf und schlossen sich zu diesem Zweck in der BBB Bad Belzig Beteiligungsgesellschaft mbH zusammen. Die Zusammenarbeit wurde bereits Mitte Oktober 2022 besiegelt.

REMONDIS ist mit über 40.000 Mitarbeitern eines der weltweit größten Privatunternehmen für Recycling, Service und Wasser und erbringt Dienstleistungen für rund 30 Millionen Menschen. Über Niederlassungen und Anteile an Unternehmen ist REMONDIS in über 30 Ländern auf vier Kontinenten präsent.

„Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage war es eine besondere Herausforderung, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu erstellen und dieses im Rahmen eines Insolvenzplans den Gläubigern anzubieten. Dies ist uns gleichwohl gelungen“, freut sich Rechtsanwalt Dr. Christoph Weber. Der Sanierungsspezialist von BBL begleitet das Eigenverwaltungsverfahren auf Seiten von REMONDIS.

Noch bleibe indes abzuwarten, ob einzelne Gläubiger gegen den Planbestätigungsbeschluss Rechtsmittel einlegen und damit die Umsetzung des Sanierungskonzepts verzögern würden. „Die Leittragenden in diesem Szenario wären die Kunden und sonstigen Gläubiger der Stadtwerke,“ so Weber. „Andernfalls könnte das Insolvenzverfahren noch im Januar 2023 aufgehoben werden, wodurch die Daseinsvorsorge langfristig sichergestellt wäre.“

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