Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle
Ulm, 2. Februar 2026 – Das Amtsgericht Ulm hat mit Wirkung zum 1. Februar 2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mocopinus GmbH & Co. KG eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Damit setzt das Unternehmen seinen Sanierungskurs unter der operativen Führung des bestehenden Managements fort.
Die Verfahrenseröffnung erfolgt nach nur zwei Monaten vorläufiger Eigenverwaltung. Trotz der Unterbrechung wegen der Betriebsferien zum Jahreswechsel und eines herausfordernden Marktumfelds konnte der Geschäftsbetrieb in dieser kurzen Zeit stabilisiert werden. Produktion, Vertrieb und Logistik laufen an allen Standorten (Ulm, Karlsruhe, Ammelshain) uneingeschränkt weiter.
Sanierungsteam und Investorenprozess
Die Geschäftsführung wird weiterhin durch Rechtsanwalt Stephan Strumpf (Kanzlei FINKENHOF) als Generalhandlungsbevollmächtigtem unterstützt. Gerichtlich bestellter Sachwalter ist Rechtsanwalt Georg Jakob Stemshorn (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), der das Verfahren bereits im vorläufigen Stadium überwacht hat.
Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, mit dem Ziel, das Unternehmen zu erhalten. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt unter der rechtlichen Aufsicht des Sachwalters.
Der Investorenprozess für Mocopinus hat bereits deutlich Fahrt aufgenommen: Nach einer breiten Marktansprache laufen Gespräche mit Interessenten über eine nachhaltige Lösung für das Traditionsunternehmen. Im Unternehmen arbeiten rund 270 Beschäftigte.
Ulrich Braig, CEO von Mocopinus: „Unser ausdrücklicher Dank gilt unseren Mitarbeitenden für ihren Einsatz in den vergangenen Wochen sowie unseren Kunden und Lieferanten, die uns in dieser Phase die Treue halten und den Sanierungskurs unterstützen.“
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