Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle
Bonn, den 5. Juni 2025. ECKERT Rechtsanwälte begleiten die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) erfolgreich durch den Sanierungsprozess. Im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Bonn haben alle Gläubiger den Insolvenzplan einstimmig angenommen. Auch das Insolvenzgericht bestätigte den Plan im Anschluss. Nach Ablauf einer formalen Frist folgt dann die Verfahrensaufhebung, damit kann die KJA Bonn wieder in ihren Regelbetrieb übergehen. Dem Team von ECKERT Rechtsanwälte ist es in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung gelungen, die KJA Bonn bei laufendem Betrieb zukunftssicher aufzustellen.
Partner Dr. Mark Boddenberg führt dazu aus: „Das Sanierungsverfahren war ein wichtiges Kapitel, um die KJA Bonn mit ihren zahlreichen Einrichtungen nachhaltig aufzustellen und so die wichtige Arbeit für Kinder und Jugendliche in der Region zu sichern. Die KJA Bonn ist durch den Insolvenzplan nun planmäßig entschuldet, der Geschäftsbetrieb ist saniert und kann kostendeckend geführt werden. Vielen Dank allen Beteiligten für die hervorragende Zusammenarbeit.“
Michael Schütte, LL. M. sagt: „Die Bedingungen in der Sozialbranche sind bundesweit herausfordernd. Es freut mich sehr, dass wir gemeinsam mit dem Leitungsteam der KJA Bonn Maßnahmen identifizieren und umsetzen konnten, die letztlich zum Fortbestand des Unternehmens in verbesserter Struktur beitragen. Die Planbestätigung zeigt, dass die Gläubiger diesen Weg mitgehen und die der KJA Bonn anvertrauten Menschen weiterhin vom flächendeckenden Angebot der KJA Bonn profitieren können.“
Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte betreuen das Verfahren federführend. Das weitere interdisziplinäre Team besteht aus Rechtsanwältin Kristin Brocker, Rechtsanwalt Manuel Krauß und Steuerberater Michael Schmidt.
Die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH ist in den Regionen Altenkirchen, Bonn, Euskirchen und Rhein-Sieg aktiv. Als gemeinnützige und anerkannte freie Trägerin der Jugendhilfe unterstützt sie Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis dreißig Jahren mit unterschiedlichsten sozialen Hintergründen. Zu den Einrichtungen und Maßnahmen gehören z.B. Offene Ganztagsschulen (OGS), Jugendtreffs und Offene Türen, die Streetwork sowie die Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen.
Am 12. November 2024 wurde vor dem Amtsgericht Bonn ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Der Antrag ist notwendig geworden, da die KJA Bonn - wie viele Organisationen im sozialen Bereich - bei teilweise gleichbleibender Finanzierung durch die Kommunen sowie unveränderter Landes- und Bundesfinanzierungsanteile mit gestiegenen Kosten konfrontiert ist. Die Restrukturierung der Einrichtungen ermöglichte, einen unter diesen Rahmenbedingungen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb zu führen.
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