13.12.2022

Tochtergesellschaften der FAKT.AG stellen Insolvenzantrag

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Autor(en) / Quelle(n): Thomas Feldmann - FELDMANN Kommunikationsberater

- Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer zum vorläufigen Insolvenzverwalter von sechs weiteren Gesellschaften bestellt
- Geschäftsbetrieb soll in allen Gesellschaften nach Möglichkeit aufrechterhalten bleiben und wird, wo erforderlich, um ein professionelles Property Management ergänzt
- Es wird geprüft, ob Insolvenzanträge für weitere Objektgesellschaften nötig sind

Essen, 13. Dezember 2022. Sechs Gruppengesellschaften der FAKT.AG, Immobilienentwickler aus Essen, haben beim zuständigen Amtsgericht in Essen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Essen, welches sich durch den von der FAKT.AG gestellten Antrag auf Begründung eines Gruppengerichtsstandes für die Unternehmen der FAKT-Gruppe zuständig erklärt hat, bestellte Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Partner der bundesweit agierenden Sozietät hww, zum vorläufigen Insolvenzverwalter dieser Gesellschaften.

Zu den sechs weiteren Gesellschaften zählen die FAKT Liegenschaften Bochum GmbH, die FAKT Tower GmbH & Co. KG, die FAKT Liegenschaften Essen GmbH, die FAKT Liegenschaften Paderborn GmbH, die FAKT Shamrockpark GmbH sowie die FAKT Immobilien AG. „Es ist aufgrund der engen rechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen nicht unüblich, dass die Insolvenz einer Gruppengesellschaft die Insolvenz weiterer zum Verbund gehörenden Beteiligungen nach sich zieht. Gemeinsam mit meinem Team werde ich mir jetzt die Ausgangslage auch dort genauer ansehen und alle zur Verfügung stehenden Optionen prüfen“, sagt Dr. Bräuer, der bereits seit dem 11. November 2022 vorläufiger Insolvenzverwalter der Konzernmuttergesellschaft FAKT.AG ist.

Die Insolvenzverfahren haben derweil keinen Einfluss auf die von den betroffenen Gesellschaften gehaltenen Immobilien. Wo erforderlich, wird der vorläufige Insolvenzverwalter in enger Abstimmung mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten ein professionelles externes Property Management aufsetzen. Dieses wird als Ansprechpartner der Mieterinnen und Mieter fungieren und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Immobilien sicherstellen. Unabhängig davon wird derzeit geprüft, ob Insolvenzanträge für weitere Objektgesellschaften erforderlich sind.

Rechtsanwalt Dr. Bräuer betont, dass er darüber hinaus derzeit keine weiteren Informationen zu den einzelnen Insolvenzverfahren teilen kann. Er wird die Verfahren in enger Abstimmung mit den wesentlichen Beteiligten sowie dem zuständigen Amtsgericht im Sinne der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung vorantreiben und die für die Verwaltung und Verwertung der Bestandsimmobilien verfügbaren Optionen prüfen.

Die FAKT-Gruppe wird weiterhin unterstützt durch das Immobilienteam der aurantia Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft aus Oberhausen, sowie für den insolvenz- und sanierungsrechtlichen Teil durch ks rechtsanwälte + notare aus Essen, dort federführend durch den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Oliver Ruhe-Schweigel.

Weitere Informationen:

Die FAKT.AG ist Holdinggesellschaft der FAKT-Gruppe, bestehend aus rund 35 Objektgesellschaften in Deutschland mit einer Bilanzsumme von insgesamt rund 520 Mio. Euro. Die 2010 gegründete FAKT.AG gilt zusammen mit der FAKT-Gruppe unter anderem als Spezialistin insbesondere für Sondersituationen bei Immobilienprojekten, um diese in wirtschaftlich nachhaltige und tragfähige Zukunftskonzepte zu überführen. Dabei liegt der Fokus bei der Auswahl der Immobilien auf Projekten, die eine bedeutende industrielle Vergangenheit aufweisen. Internet: www.fakt-ag.com

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