Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
Dortmund, Kreis Unna, Märkischer Kreis. Die Reinoldus Rettungsdienst gGmbH hat beim Amtsgericht Dortmund einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag am 15. Januar 2026 stattgegeben und Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke aus der Dortmunder Kanzlei Streitbörger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Rettungsdienst sowie die Krankentransportleistungen im Kreis Unna und im benachbarten Märkischen Kreis werden ohne Einschränkungen fortgeführt. Die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung ist vollumfänglich sichergestellt. Mit den Auftraggebern wurden Gespräche über Fortgang und Perspektiven aufgenommen.
Die rund 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens wurden über den Stand der Dinge informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld gesichert. Die entsprechende Vorfinanzierung wurde eingeleitet. Oberste Priorität hat der Erhalt der Arbeitsplätze sowie die langfristige Stabilisierung der Reinoldus Rettungsdienst gGmbH.
Die Geschäftsführung bleibt unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters im Amt. Gemeinsam mit der Kanzlei Streitbörger werden bei laufendem Betrieb Optionen für eine nachhaltige Sanierung der Reinoldus Rettungsdienst gGmbH geprüft. Professionell begleitet, zeigt sich das Unternehmen Reinoldus operativ voll handlungsfähig und beteiligt sich weiterhin aktiv an laufenden Ausschreibungsverfahren. Um weiterhin die hohe Dienstleistungsqualität zu gewährleisten, werden zudem punktuell neue Einstellungen geprüft. Mit 200 Mitarbeitenden, davon 70 Anwältinnen und Anwälte, agiert die Kanzlei Streitbörger deutschlandweit. 14 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind im Kompetenzbereich Insolvenzverwaltung Sanierung tätig, darunter sechs bestellte Insolvenzverwalterinnen und -verwalter. Die Kanzlei begleitet Insolvenzverfahren und Eigenverwaltungen von Unternehmen jeden Umfangs.
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