15.01.2026

Millionenerfolg im Kriminalinsolvenzverfahren Euro Grundinvest AG – Erste Ausschüttung an geschädigte Anleger

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

Rechtsanwalt Rolf Pohlmann, Insolvenzverwalter der Euro Grundinvest AG, konnte einen Zahlungsanspruch in Höhe von 3,3 Millionen Euro durchsetzen und bereits eine erste Abschlagsverteilung von 2 Millionen Euro an die geschädigten Anleger vornehmen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Euro Grundinvest AG gehörte zu einer Gruppe von insgesamt rund 70 Unternehmen, die in ein Betrugskonstrukt eingebunden waren, mittels derer über tausend Anleger geschädigt wurden. Das Betrugskonstrukt flog in den Jahren nach 2014 auf, nachdem erste Anleger Strafanzeigen erstatteten. Der Initiator und Haupttäter Malte H. sowie weitere Beteiligte wurden zwischenzeitlich zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Teilweise dauern Strafverfahren noch an. Bei den Gläubigern im Insolvenzverfahren der Euro Grundinvest AG handelt es sich fast ausschließlich um geschädigte Anleger, die im Rahmen von Genussrechtsbeteiligungen in die Schuldnerin investiert hatten.

Herausforderungen bei der Massegenerierung

Die Massegenerierung in diesem und in den übrigen Verfahren stellt sich als überaus komplex und langwierig dar. Die Unternehmensstruktur, die Transaktionen und, soweit vorhanden, Dokumentationen waren sämtlich darauf ausgerichtet, geldwäsche-typisch die Vermögensflüsse zu verschleiern und die Spur der Gelder zu verwischen.

„Insoweit mussten zunächst mit großem Aufwand Transaktionen nachvollzogen werden, Auskunftsersuchen im Ausland mussten durchgesetzt werden und etliche gerichtliche Verfahren im In- und Ausland, unter anderem in der Schweiz, auf Curaçao, in den USA und in den Vereinigten Arabischen Emiraten betrieben werden“, erläutert Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann.

Erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung

Im hier gegenständlichen Verfahren konnte der Insolvenzverwalter einen werthaltigen Anspruch in Höhe von EUR 3.300.000,00 erfolgreich durchsetzen. Da in der Insolvenzmasse keine finanziellen Mittel für die Prozessführung vorhanden waren, erfolgte die gerichtliche Durchsetzung im Rahmen einer Prozessfinanzierung.

„Ohne die Finanzierungszusage wäre es nicht möglich gewesen, diesen Anspruch in Millionenhöhe erfolgreich zur Masse zu ziehen. Der Fall war komplex und keinesfalls als Selbstläufer zu bezeichnen“, so Pohlmann.

Nach erfolgreicher Realisierung der Ansprüche konnte der Insolvenzverwalter auf dieser Basis eine Abschlagsverteilung in Höhe von EUR 2.000.000,00 an die Gläubiger vornehmen. Dies entspricht einer Abschlagsquote von rund 15 Prozent auf die zur Tabelle festgestellten Forderungen in Höhe von EUR 13.860.000,00. „Für die geschädigten Anleger ist dies ein wichtiger erster Erfolg. Die Quote zeigt, dass sich der jahrelange Kampf um die Durchsetzung der Ansprüche gelohnt hat“, betont Pohlmann.

Ausblick und weitere Perspektiven

Der Insolvenzverwalter verfolgt weiterhin intensiv weitere Ansprüche zur Massegenerierung. Insbesondere laufen noch gerichtliche Verfahren im Ausland, in denen erhebliche Vermögenswerte gesichert wurden. In welcher Höhe weitere Ausschüttungen an die Gläubiger erfolgen können, hängt vom Ausgang dieser Verfahren ab.

Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass die Bearbeitung dieser komplexen internationalen Sachverhalte noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. „Die Gläubiger können darauf vertrauen, dass ich und mein Team alle rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zur Massegenerierung konsequent verfolgen“, so Pohlmann abschließend.

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