19.02.2026

Dederichs Projektbau GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

- Amtsgericht Münster eröffnet Insolvenzverfahren und bestellt Rechtsan-walt Dr. Frank Kreuznacht zum Insolvenzverwalter,

- Investorenprozess kurz vor dem Abschluss

Seit 1997 bietet die Dederichs Projektbau GmbH schlüsselfertige Gewerbebauten überwie-gend im Raum Köln-Bonn und im Rheinland an. Dabei reicht das Leistungsspektrum des Bornheimer Unternehmens, welches seinen rechtlichen Sitz in Südlohn unterhält und in die Schmeing-Stahlbau-Gruppe einzuordnen ist, von der Suche geeigneter Grundstücke, über die Projektierung und Planung bis hin zur Bauausführung und Überwachung der Leistungen bei der Errichtung von Gewerbeimmobilien.

Bei der Bauausführung setzt die Dederichs Projektbau GmbH auf Subunternehmer, die sie koordiniert und überwacht.

„Die anhaltend schwache Baukonjunktur, die auch den Bereich der Errichtung von Gewer-beimmobilien betrifft, hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Unternehmen negativ beeinflusst. Hinzu kam ein schlechtes Zahlungsverhalten von Kunden und daraus resultierende Forderungsausfälle, die zu einer nachhaltigen Liquiditätskrise führten“, erläutert Dr. Kreuznacht zu den Gründen der Krise.

Das Zurückhalten erheblicher Forderungen durch Auftraggeber machte einen Insolvenzan-trag erforderlich; dieses auch um mögliche Sanierungsoptionen für den Betrieb zu erhalten. In Abstimmung mit dem Geschäftsführer Klaus Honsel wurde ein Investorenprozess ein-geleitet. Derzeit sind die Verhandlungen mit einem Unternehmen kurz vor dem Abschluss, welche die Übernahme des Geschäftsbetriebes am Standort in Bornheim mit allen 4 Mitar-beitern anstrebt.

Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass die Verhandlungen bis Ende Februar 2026 abgeschlossen sein werden.

Ein weiterer Schwerpunkt in dem Insolvenzverfahren wird die Prüfung und mögliche Durchsetzung der ausstehenden Forderungen sein, die sich auf einen siebenstelligen Betrag be-laufen, führt Dr. Kreuznacht unter Hinweis auf die Befriedigungsoption der Gläubiger weiter aus.

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