22.09.2022

Gravenbrucher Kreis plädiert für zielgerichtete Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften, um Krisenfolgen abzumildern

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Sonstige

Autor(en) / Quelle(n): Gravenbrucher Kreis

Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. September 2022; Der Gravenbrucher Kreis begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht zu reagieren. Dabei plädiert der Kreis für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können.

In seiner Stellungnahme zu einer Formulierungshilfe der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2730) unterstützt der Gravenbrucher Kreis die temporäre und maßvolle Verkürzung relevanter sanierungs- und insolvenzrechtlicher Prognose- und Planungsfristen. Eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lehnt der Kreis hingegen ab, um ihre ordnungspolitische Funktion und den effektiven Gläubigerschutz weiterhin zu gewährleisten. Zudem spricht sich der Gravenbrucher Kreis für eine zielgerichtete Regelung aus, die jene Unternehmen fokussiert, die von der aktuellen Situation besonders betroffen sind, wie z. B. energieintensive produzierende Betriebe.


„Insolvenzen um jeden Preis zu vermeiden, ist aus volkswirtschaftlicher und unternehmerischer Sicht wenig sinnvoll“, betont Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Das deutsche Sanierung- und Insolvenzrecht bietet gute Instrumente, um Unternehmen, die in Schieflage geraten, zu restrukturieren und zu entlasten. Damit können sie sich für eine dauerhaft veränderte Zukunft gut aufstellen.“

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