Autor(en) / Quelle(n): Diako gGmbH
Patientenversorgung wird ohne Einschränkungen in der gewohnt hohen Qualität fortgeführt
Seit Monaten ringt die DIAKO Krankenhaus gGmbH um wirtschaftliche Stabilität – heute hat die Geschäftsführung ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Darüber wurden die Beschäftigten der Klinik, u.a. im Rahmen einer Mitarbeitendenversammlung, am Nachmittag informiert. Das zuständige Amtsgericht Flensburg hat dem Antrag bereits stattgegeben. Betroffen ist ausschließlich das Krankenhaus in der Flensburger Knuthstraße.
„Auch wenn ein Schutzschirmverfahren eine große Chance für die nachhaltige Sanierung unseres Krankenhauses bietet, habe ich mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, erklärt Klinikgeschäftsführer Ingo Tüchsen. Eine solche Nachricht sei verständlicher Weise für die Beschäftigten und auch die Bürgerinnen und Bürger in Flensburg zunächst beunruhigend. „Das ist nicht das Ende unseres Krankenhauses, sondern ein wichtiger Schritt in eine sichere Zukunft“, stellt Tüchsen klar. „Wir sind weiterhin in vollem Umfang für alle da, die unsere medizinische Hilfe benötigen, und auch die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeitenden sind durch den Schutzschirm gesichert.“ Wie alle Krankenhäuser in Deutschland stehe man vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen und habe deshalb frühzeitig Restrukturierungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Dank des großen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Unterstützung der auf das Gesundheitswesen spezialisierten Münchner Unternehmensberatung WMC Healthcare habe man bereits viel erreicht. So hätte man z.B. Strukturen und Prozesse verbessert. Die noch immer andauernden Folgen der Corona-Pandemie, Inflation und die explodierenden Energiekosten hätten aber leider dazu geführt, dass die Effekte noch nicht ausreichend seien. „Das hat uns in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht, die die Einleitung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung erforderlich machte.“
Wir werden nun die bereits eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen weiter umsetzen, einen Sanierungsplan aufstellen und beim Amtsgericht einreichen. Dabei bleibt die Verantwortung für das Unternehmen vollständig in den Händen der Geschäftsführung. Zur Kontrolle des Verfahrens stellt das Gericht der Geschäftsführung einen so genannten vorläufigen Sachwalter an die Seite. Für das DIAKO Krankenhaus Flensburg hat das Amtsgericht den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei REIMER Rechtsanwälte in diese Funktion bestellt. Unterstützt wird Ingo Tüchsen bei der nachhaltigen Sanierung des Krankenhauses von zwei Generalbevollmächtigten: Christian Eckert von WMC Healthcare und Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Hamburger Kanzlei BRL. Während Eckert als Spezialist für Kliniksanierungen das Krankenhaus bereits seit einigen Monaten bei der Restrukturierung unterstützt, wird Denkhaus als Fachanwalt für Sanierungsrecht das Eigenverwaltungsverfahren in Bezug auf die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte begleiten.
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