20.03.2023

Convivo Gruppe: Stellungnahme der vorläufigen Insolvenzverwalter

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

Stellungnahme der vorläufigen Insolvenzverwalter zum Investorenprozess

Stellungnahme der vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster (Kanzlei WILLMERKÖSTER) und Dr. Christoph Morgen (Kanzlei Brinkmann & Partner) zum Stand des laufenden Investorenprozesses bei der Convivo Gruppe

„Nachdem die Versorgung und Pflege der Menschen in den Einrichtungen der Convivo Gruppe abgesichert ist und wir viele Einrichtungen persönlich besucht haben, ist nunmehr auch die erste Phase des Investorenprozesses bei der Convivo Gruppe abgeschlossen. Wir sprechen derzeit mit zahlreichen Übernahmeinteressenten über konkrete Paket- oder Einzellösungen. Eine Übernahme der Gruppe als Ganzes zeichnet sich nicht ab. Für erste Einrichtungen gibt es bereits finale Einigungen mit neuen Betreibern, bei anderen Einrichtungen befinden wir uns in fortgeschrittenen Verhandlungen zu Detailfragen oder stehen kurz davor. Sollten sich die laufenden Gespräche weiter so konstruktiv wie bisher entwickeln und zu vertragsrechtlichen Einigungen führen, sind wir zuversichtlich, für nahezu alle Einrichtungen mit laufendem Wohn- und Pflegebetrieb Zukunftsperspektiven aufzeigen zu können. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Branchensituation ist das ein gutes Zwischenergebnis. Bei den laufenden Gesprächen geht weiterhin Sorgfalt vor Schnelligkeit. Zu Details oder Zeitplanungen für einzelne Standorte werden wir uns zu gegebener Zeit äußern, wenn Lösungen feststehen und alle offenen Fragen geklärt sind. Aufgrund der vielen Beteiligten auf der kommunalen und regionalen Ebene sowie der im Einzelfall sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen an den jeweiligen Standorten ist es dazu aktuell noch zu früh. An Spekulationen werden wir uns nicht beteiligen. Stand heute lässt sich festhalten: In den bewohnten Einrichtungen mit laufendem Betrieb geht es auch nach der für den 1. April 2023 vorgesehenen Eröffnung der Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Bremen weiter. Die Einrichtungsleitungen wurden bereits entsprechend informiert. Insgesamt sind das gute Nachrichten für die Menschen, die eigenständig oder betreut in den Einrichtungen der Convivo Gruppe leben, für ihre Angehörigen sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.“

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