Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte begleiten die Geschäftsführung bei der Unternehmensrestrukturierung
- Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt
- Betreuung der Pflegeheimbewohner ist uneingeschränkt gewährleistet
- Löhne und Gehälter der rund 120 Mitarbeiter sind sichergestellt
Die Altenpflegeheim Olberding GmbH, eine mittelständische familiengeführte Betreiberin von Pflegeeinrichtungen mit Sitz in Holdorf, strebt eine umfassende Sanierung des Geschäftsbetriebes mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung an. Das familiengeführte Unternehmen ist seit über 30 Jahren am Markt tätig und ist für qualitativ hochwertige und individuelle bedarfsgerechte Pflege regional bekannt.
Die Geschäftsführung des Pflegeheims hat am 17. März 2023 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, dem durch das zuständige Insolvenzgericht Vechta noch am gleichen Tag stattgegeben wurde. Bei dem Eigenverwaltungsverfahren handelt es sich um ein gesetzlich verankertes spezielles Sanierungsverfahren, in dem die Geschäftsführung das Unternehmen in Eigenregie fortführt und eigenständig restrukturiert. Das Sanierungsverfahren sichert den Bestand und die Fortführung des Pflegeheims und der Betreuung der Bewohner.
Das Pflegeheim wird seit Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens uneingeschränkt fortgeführt. Das persönliche Wohl der Pflegeheimbewohner ist uneingeschränkt gewährleistet, die Betreuungsleistungen für die Pflegebedürftigen werden auch zukünftig in dem gewohnt hohen Qualitätsstandard erbracht. Die Löhne und Gehälter der rund 120 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld für einen Zeitraum von drei Monaten gesichert. In der sich anschließenden Zeit werden die Löhne und Gehälter wieder regulär durch das Unternehmen gezahlt.
Maßgeblich unterstützt wird die Geschäftsführung in dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren durch die sanierungserfahrenen Rechtsanwälte Dr. Frank Kreuznacht und Alexander Vey aus der Kanzlei BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte, Münster, die in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Unternehmen aus der Gesundheits- und Pflegebranche restrukturieren und damit zukunftsfähig machen konnten.
Die Altenpflegeheim Olberding GmbH ist – wie aktuell nach einer Studie der bpa-Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. vom 6. März 2023 7 % - anderer Pflegeheimbetreiber auch – aufgrund von Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der erheblich gestiegenen Energie- und Personalkosten sowie sonstiger allgemeiner Preissteigerungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Aufgrund des Zusammentreffens verschiedener wirtschaftlich für den Pflegebetrieb nachteiliger Entwicklungen hat sich die Geschäftsführung entschlossen, zum Schutz des Unternehmens frühzeitig ein Sanierungsverfahren einzuleiten, um den Geschäftsbetrieb langfristig sicherzustellen.
„Gemeinsam mit der Geschäftsführung verfolgen wir das Ziel, das Unternehmen auch unter den derzeit schwierigen Marktbedingungen mit den Mitteln der vorhandenen, gesetzlich verankerten Sanierungsinstrumente neu aufzustellen. Hierzu werden wir die nächsten Wochen nutzen, um die bereits im Vorfeld mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten begonnenen Gespräche fortzusetzen und erforderliche Veränderungen zu verhandeln.“, führt Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus.
Die Rahmenbedingungen für eine Sanierung des Pflegebetriebes werden insgesamt positiv eingeschätzt. Insbesondere kann das Unternehmen auf eine motivierte und sehr gut qualifizierte Belegschaft bauen.
„Die Restrukturierung des Pflegeheims wird sich maßgeblich an den Interessen der pflegebedürftigen Heimbewohner und den Mitarbeitern orientieren, so dass bisher hohe Zufriedenheit der Bewohner mit unserer Einrichtung auch zukünftig Bestand haben wird.“, beschreibt der Geschäftsführer Uwe Olberding den Sanierungskurs.
Unterstützt wird die Geschäftsführung und das Team von BBORS Kreuznacht Rechtsanwälte bei der Aufarbeitung kaufmännischer Sachverhalte durch die Kamener Unternehmensberater der Beckmann Unternehmensentwicklung GmbH.
Ferner bestellte das Amtsgericht Vechta den ebenfalls in der Sanierung im Gesundheits- und Pflegewesen erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Bremen, aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER zum vorläufigen Sachwalter. Das eingeleitete Sanierungsverfahren gibt der Geschäftsführung die Möglichkeit, die notwendigen Veränderungen herbeizuführen und in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter Dr. Köster einen Sanierungsplan zu erarbeiten, durch den die Zukunftsfähigkeit des Pflegeheims sichergestellt werden kann.
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