Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
Die Traditionsbäckerei Schaefer GmbH & Co. KG, Illingen, hat das Eigenverwaltungsverfahren („Schutzschirmverfahren“) erfolgreich mit einem Insolvenzplan abgeschlossen und sich dadurch nachhaltig saniert.
Die Geschäftsführung der Traditionsbäckerei Schaefer GmbH & Co. KG hat am 23.09.2024 beim Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf Durchführung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gem. § 270a InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Auf der Grundlage dieses Antrages hat das Amtsgericht Saarbrücken am gleichen Tag die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen hatte sich kurz zuvor durch den Saarbrücker Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, der zum Restrukturierungsbevollmächtigten bestellt worden ist, verstärkt.
Der Geschäftsbetrieb der Bäckerei und der Konditorei mit seinen rund 100 Mitarbeiter/-innen läuft seither in vollem Umfang weiter.
Durch die Schließung unrentabler Filialen, die einvernehmliche Reduzierung von Mieten mit den Vertragspartnern, strukturelle Änderungen im Produktionsablauf, die Reduzierung des Umsatzes im Hinblick auf die Produktionskapazität und die Anpassung der Personalkosten auf den reduzierten Umsatz usw. konnte das Betriebsergebnis wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.
„Aufgrund des sehr frühzeitigen Eigenantrags auf Einleitung eines „Schutzschirmverfahrens“ waren die Aussichten für eine Restrukturierung von Anfang an sehr erfolgversprechend. Der Geschäftsführer hat zur richtigen Zeit die richtige Entscheidung getroffen“, so Rechtsanwalt Dr. Blank.
Die Ursache der Krise des Unternehmens der Antragstellerin ist darauf zurückzuführen, dass bereits in den Jahren 2020 und 2021 die COVID-19-Pandemie zu Umsatzeinbrüchen bei der Antragstellerin geführt hat, die die Liquidität belastet hat. Durch den seit Februar 2022 laufenden sog. Ukrainekrieg sind die Produktions- und Energiekosten deutlich gestiegen. Die Kostensteigerung konnte jedoch nicht vollumfänglich an die Kunden weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Anpassung der Löhne im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns, der sich ab 2019 permanent und stetig erhöht hat.
„Aufgrund unseres frühzeitigen Antrags auf Einleitung eines „Schutzschirmverfahrens“ und im Hinblick auf die bereits durchgeführten und noch durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen ist unsere Traditionsbäckerei sehr gut für die Zukunft aufgestellt“, so der Geschäftsleiter Sebastian Schaefer.
Die beteiligte Volksbank und der Großlieferant, die neben der Arbeitsverwaltung dem Gläubigerausschuss angehören, unterstützten neben der Grundpfandgläubigerbank das Eigenverwaltungsverfahren von Anfang an und haben die Sanierung des Unternehmens positiv begleitet.
Am 01.12.2025 hat das Amtsgericht Saarbrücken das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet und den St. Ingberter Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth (Kanzlei Abel & Kollegen) zum Sachwalter bestellt.
Vor wenigen Wochen wurde durch den Restrukturierungsbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank und den Saarbrücker Sanierungsexperten Rechtsanwalt Michael J.W. Blank ein umfangreicher Insolvenzplan ausgearbeitet. In der heutigen Gläubigerversammlung beim AG Saarbrücken haben alle (!) Insolvenzgläubiger der drei Gläubigergruppen diesem Insolvenzplan zugestimmt. Das Eigenverwaltungsverfahren wird nach Planerfüllung alsbald vom Gericht aufgehoben.
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