Autor(en) / Quelle(n): das AMT
- 14 Gesellschaften mit Vermögenswerten in dreistelliger Millionenhöhe betroffen
- Peter-Alexander Borchardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
- Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebs gesichert
Hamburg, 5. September 2024 / Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamburger Immobiliengruppe Silberbaum eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Sanierungsexperte Peter-Alexander Borchardt von der Kanzlei REIMER bestellt.
Die im Jahr 2017 gegründete Silberbaum-Gruppe besteht aus insgesamt 14 Gesellschaften. Im Kern erwirbt, entwickelt und verwaltet die Gruppe Immobilien mit einem Fokus auf Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Gesellschaften halten zusammen rund 70 Immobilienobjekte an mehr als 30 deutschen Standorten. Der Verkehrswert der Projekte liegt im dreistelligen Millionenbereich.
Die Insolvenz der Silberbaum-Gruppe hat mehrere Ursachen: Ein zentraler Faktor sind die stark gestiegenen Kapitalkosten aufgrund der Zinserhöhungen seit 2022, die zu stark gestiegenen Finanzierungskosten geführt haben. Hinzu kommen massive Kostensteigerungen im Bau- und Energiesektor sowie eine rückläufige Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Der Geschäftsbetrieb der Silberbaum-Gruppe wird nun in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt fortgeführt. Dieser prüft derzeit mit einem Expertenteam die wirtschaftlichen Grundlagen der Gruppe, um anschließend Optionen für eine Sanierung oder einen geordneten Verkauf von Vermögenswerten zu erarbeiten. „Unser wichtigster Ansatz ist derzeit, den Betrieb der Immobilienobjekte aufrechtzuerhalten und die Mietverhältnisse zu stabilisieren“, so Borchardt. Die Versorgung der Gebäude erfolgt in Kooperation mit den finanzierenden Geldinstituten, sodass die Immobilienbetreuung gesichert ist.
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