26.04.2024

Sachsen Guss GmbH: Schutzschirmverfahren ermöglicht Sanierung

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

Chemnitz, 25.04.2024 – die Sachsen Guss GmbH hat damit begonnen, sich mithilfe eines Schutzschirmverfahrens neu aufzustellen. Damit kann das Unternehmen in Eigenregie die Restrukturierung vorantreiben, die in Folge der seit Jahren aufeinander folgenden Mehrfachkrisen nötig wurde.

Mit dem Schutzschirmverfahren macht die Sachsen Guss GmbH aktiv einen Schritt zur langfristig positiven Entwicklung des Unternehmens. Dazu wird die Sachsen Guss GmbH während der kommenden drei Monate in enger Abstimmung mit Stakeholdern und Beratern einen Restrukturierungsplan erarbeiten. Dieser wird die konkreten Maßnahmen zur Neuordnung des Geschä(s enthalten. Der Geschä(sbetrieb der Sachsen Guss GmbH läu( während des gesamten Restrukturierungsprozesses in vollem Umfang weiter. Alle Leistungen werden unverändert erbracht. Geplant ist, die Sanierung binnen weniger Monate nachhaltig abzuschließen. Der Schutzschirm ist ein bewährtes Restrukturierungsinstrument des deutschen Sanierungsrechts. Bei einem Schutzschirmverfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschä(sführung (Eigenverwaltung). Dies ist nur in solchen Fällen möglich, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. So wurden im Vorfeld der Antragstellung die geplanten Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch einen unabhängigen Wirtscha(sprüfer kontrolliert. Dieser externe Wirtscha(sprüfer hat dem Gericht bescheinigt, dass keine Sanierungshindernisse gesehen werden.

„Sachsen Guss wird die Chance des Sanierungsverfahrens nutzen, um seine Marktposition zu stärken“, erklärt Dr. Sebastian Braun (Partner bei RKGB Rechtsanwälte und anerkannter Experte im Insolvenzrecht). Begleitet wird das Unternehmen durch das Team der AMBG (Adiutor Management- und Beratungsgesellscha( mbH), welches ebenfalls auf Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren spezialisiert ist.

Bei einem Schutzschirmverfahren wird ein Sachwalter eingesetzt. Dieser überwacht die Neuaufstellung im Interesse der Gläubiger. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rüdiger Weiß von der Sanierungskanzlei WallnerWeiß bestellt.

In den vergangenen Jahren aufeinanderfolgender Krisen ist es nicht gelungen, sämtliche Kostensteigerungen über Material und Energie hinaus, in richtiger Höhe und ohne nennenswerten Zeitversatz durchzusetzen und so eine annähernd ausreichende Eindeckung der Unternehmenskosten duch die Preise zu erzielen. Kurzfristig erforderliche Bewertungskorrekturen innerhalb der Unternehmensgruppe haben damit das Vertrauen der Finanzmärkte in das Unternehmen untergraben und die Krise dynamisiert.

Erschwerend kam hinzu, dass der für den Handformbereich und die Bearbeitung wesentliche Windenergiemarkt seit dem 2. Halbjahr 2023 regelrecht eingebrochen ist und nicht vor 2027 mit einer Erholung gerechnet werden kann.

Im Schutzschirmverfahren sollen diese Probleme nachhaltig beseitigt und die operativen Geschäfsgrundlagen über die zeitnahe Umsetzung aller erforderlichen finanz- und leistungswirtschaflichen Veränderungen wieder hergestellt werden.

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