14.08.2023

PROJECT Immobilien: Insolvenzverwalter prüfen Sanierungsoptionen

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Immobilien

Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

- Die Nürnberger Immobiliengesellschaften „PROJECT Immobilien Management GmbH“ (PMG), „PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH“ (PWG) und „PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH“ (PEG) haben Insolvenz angemeldet. Die Holding-Gesellschaft der Gruppe „Project Real Estate AG“ (PRE) wird ebenfalls kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen.

- Als vorläufige Insolvenzverwalter hat das zuständige Amtsgericht Rechtsanwalt Volker Böhm und Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder von der Nürnberger Kanzlei Schultze & Braun bestellt.

- Die vorläufigen Insolvenzverwalter machen sich zurzeit in Gespräch mit dem Management ein Bild der Lage.

Nürnberg. Der Geschäftsbetrieb der Unternehmens wird nach dem Insolvenzantrag fortgeführt. Parallel prüfen Dr. Fehl-Weileder und Böhm die Sanierungsoptionen und ob die Bauprojekte fortgeführt werden können. Anschließend werden sie zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Sanierung der Unternehmen einleiten.

Die Geschäftstätigkeit der PROJECT Immobilien-Gruppe umfasst die eigenständige Entwicklung und Umsetzung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Zurzeit betreut die Gruppe bundesweit rund 60 Immobilienprojekte. Ein wichtiger Grund für die Insolvenz sind die enorm gestiegenen Baukosten infolge des Ukrainekrieges. Dabei war es nicht möglich, diese Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter informieren heute die knapp 260 Beschäftigten der Gruppe (70 bei der PMG, 63 bei der PWG, 36 bei der PEG, 85 bei der PRE) über den Stand der Dinge und die weiteren Schritte. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Böhm und Dr. Fehl-Weileder haben bereits damit begonnen, die wichtigen Verfahrensbeteiligten zu informieren, insbesondere die Nachunternehmer und Kunden.

Aufgrund der komplexen Struktur der Unternehmensgruppe werden die notwendigen Prüfungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Gläubiger werden deshalb gebeten, bis auf weiteres von Anfragen abzusehen. Sobald belastbare Informationen vorliegen, werden die Gläubiger unmittelbar unterrichtet.

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