Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
• Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat das in Eigenverwaltung durchgeführte Insolvenzverfahren zum 31. Juli 2025 aufgehoben – 68 Standorte in acht Bundesländern sowie mehr als 480 Arbeitsplätze bleiben erhalten
• NESTOR-Geschäftsführer Bastian Ubben: „Unser Geschäftsmodell ist grundsätzlich intakt. Die Nachfrage nach unseren Bildungsangeboten befindet sich weiter auf einem konstant hohen Niveau. Mit der nun angepassten Kostenstruktur sowie einer inhaltlichen und strategischen Neuausrichtung richten wir unseren Blick voller Zuversicht nach vorne.“
• Sanierungsexperte Dr. Christoph von Wilcken von Schultze & Braun: „Ich freue mich sehr, dass es über das Verfahren gelungen ist, NESTOR wieder zukunftsfähig aufzustellen. Das Unternehmen bleibt in der bisherigen Eigentümer-Struktur erhalten, verfügt weiterhin über alle rechtlichen Zulassungen als Bildungsanbieter und kann somit wieder Fahrt aufnehmen.“
Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat wie geplant zum 31. Juli 2025 das Insolvenzverfahren für den Bildungsanbieter NESTORBildungsinstitut GmbH aufgehoben. Mit der erfolgreichen Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung bleiben 68 der 71 Standorte sowie mehr als 480 Arbeitsplätze erhalten.
NESTOR erbringt als einer der größten Anbieter Aus- und Fortbildungsleistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz, wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Profiling, Coaching und Beschäftigungsmaßnahmen, sowie nach dem Aufenthaltsgesetz beziehungsweise der Integrationskursverordnung. Dazu zählen beispielsweise Integrations- und Berufssprachkurse, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezahlt werden. NESTOR betreibt Schulungsstandorte in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
BAMF braucht Jahresbudget für Integrationskurse erneut vorzeitig auf
Ursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens sowie der gesamte Branche waren ausbleibende Zahlungen des BAMF ab Oktober 2024. Wie bereits im Vorjahr hatte das BAMF auch 2024 das Jahresbudget für Integrationssprachkurse in Deutschland vorzeitig aufgebraucht und die Zahlungen daher ausgesetzt. Aufgrund der dadurch entstandenen hohen finanziellen Vorleistungen im Bereich der Sprachkurse erschöpften sich die Liquiditätsreserven des Unternehmens zunehmend. „Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wollten wir gegensteuern und gleichzeitig die volle Kontrolle über das Unternehmen behalten. Der positive Ausgang des Verfahrens und die hohe Zustimmung der Gläubiger zu unserem Plan – es gab nur zwei Gegenstimmen von Kleingläubigern – zeigt uns, dass wir den richtigen Weg gewählt haben und sind allen Beteiligten sehr dankbar für die konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit. Das gewählte Verfahren ermöglichte es uns, für alle Geschäftsbereiche eine tragfähige Zukunftslösung zu entwickeln und unser Unternehmen für die Zukunft noch stärker aufzustellen“, sagt NESTOR-Geschäftsführer Bastian Ubben.
Der Geschäftsbetrieb lief während des gesamten Sanierungsverfahrens unverändert weiter. Insolvenzrechtlich beraten wurde die Geschäftsführung bestehend aus Oliver Chrz, Bastian Ubben und Torsten Wolf in dem Verfahren von dem erfahrenen Sanierungsexperten Rechtsanwalt Dr. Christoph von Wilcken aus der bundesweit agierenden Kanzlei Schultze & Braun. Die betriebswirtschaftliche Planung sowie der Sanierungsplan wurde von einem Team um Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Guido Koch, ebenfalls von Schultze & Braun, erarbeitet. Für speziell insolvenzarbeitsrechtliche Fragen wurde das Unternehmen außerdem durch Rechtsanwalt Alexander von Saenger, ebenfalls Schultze & Braun, unterstützt. Zum Sachwalter bestellte das Amtsgericht Charlottenburg Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner von der Kanzlei Münzel & Böhm. Das Eigenverwaltungsverfahren wurde am 1. Januar 2025 eröffnet.
Alle Zulassungen und den Rechtsträger erhalten
„Weil die Leistungen für das BAMF nur über einzelne Zulassungen finanziert werden, lag unser Fokus in dem Verfahren auf dem Erhalt des Rechtsträgers, an den die Zulassung geknüpft ist. Eine übertragende Sanierung schied aus diesem Grund aus, da in einem solchen Fall die Zulassungen hätten neu beantragt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Christoph von Wilcken. Mit dem vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan habe man das Ziel erreichen und sämtliche Zulassungen sowie den Rechtsträger – die NESTOR-Bildungsinstitut GmbH – erhalten können. „Erfreulich war auch, dass Personalmaßnahmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur in geringem Umfang notwendig waren, um NESTOR zukunftsfähig aufzustellen. Die Geschäftsführung hatte bereits vorinsolvenzlich eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen ergriffen, auf denen wir innerhalb des Verfahrens aufsetzen konnten, um die Sanierung erfolgreich zu gestalten. Das Verfahren gab uns auch die Möglichkeit, dass sich das Unternehmen von unwirtschaftlichen Standorten trennen konnte“, sagt von Wilcken.
Der neu aufgestellte Bildungsanbieter kann nun wieder positiv in die Zukunft sehen. „Unser Geschäftsmodell ist grundsätzlich intakt. Die Nachfrage nach unseren Bildungsangeboten befindet sich weiter auf einem konstant hohen Niveau. Mit der nun angepassten Kostenstruktur sowie einer inhaltlichen und strategischen Neuausrichtung richten wir unseren Blick voller Zuversicht nach vorne“, sagt NESTOR-Geschäftsführer Ubben.
Neben Dr. Christoph von Wilcken (Berlin, Insolvenzrecht) und Guido Koch (Berlin, betriebswirtschaftliche Planung; beide Schultze & Braun) waren Alexander von Saenger sowie Seraphim Kim (beide Schultze & Braun, Nürnberg, Arbeitsrecht) in das Sanierungsverfahren eingebunden.
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