27.09.2024

KAUT-BULLINGER stellt Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

- Sanierung von KAUT-BULLINGER ist angestrebt
- Geschäftsführung bleibt in unternehmerischer Verantwortung
- Sanierungsexperte Martin Mucha zum Generalbevollmächtigten bestellt

Taufkirchen, den 26. September 2024. Das Amtsgericht München hat am Dienstag dem Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens der KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG stattgegeben. Gestiegene Energiekosten, der Trend zur Arbeit im Homeoffice und die geringere Nachfrage nach Druckprodukten haben zu erheblichen Umsatzrückgängen geführt.

„Der Geschäftsbetrieb von KAUT-BULLINGER geht trotz des eingeleiteten gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Einschränkungen weiter. Unser Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren“, betont Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei GRUB BRUGGER, Stuttgart, der für die Dauer des Verfahrens als Generalbevollmächtigter in das Unternehmen eingetreten ist und die Geschäftsführung unter anderem gemeinsam mit seinem Partnerkollegen Dr. Sebastian Gall und Markus Berger bei der Restrukturierung unterstützt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld bis Ende November gesichert.

Das Instrument des Schutzschirmverfahrens ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das Unternehmen die Chance bietet, sich neu zu organisieren und notwendige Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten, um angeschlagene Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Es bietet so Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen. Im Gegensatz zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Das Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides ist bei KAUT-BULLINGER der Fall. Bei der Eigenverwaltung bestellt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen so genannten Sachwalter. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen in München bestellt.

„Der harte Wettbewerb im Online-Handel bei gleichzeitiger Kaufzurückhaltung der Unternehmen, auch bedingt durch die Arbeit im Homeoffice, hat zu deutlichen Umsatzrückgängen geführt. Wir mussten daher den für uns schweren Schritt gehen, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen. Wir hoffen, dass wir so unsere bisher erfolgreiche Position am Markt halten können. Erst vor wenigen Tagen haben wir unseren neuen Webshop eröffnet, der bei den Kunden spontan sehr gut ankam“, erklärt Robert Brech, Geschäftsführer von KAUT-BULLINGER.

„Der Markt für Büroprodukte hat sich inzwischen fast komplett ins Internet verschoben, wo es bekanntermaßen einen großen Margendruck gibt. Parallel dazu ist die Nachfrage nach Print-Lösungen zurückgegangen. Dennoch sehe ich bei KAUT-BULLINGER Potenzial und halte es für realistisch, das Unternehmen zu sanieren und langfristig wieder stabil aufzustellen“, betont Dr. Sebastian Gall, Rechtsanwalt bei GRUB BRUGGER am Standort Frankfurt, der das Unternehmen auch schon vorinsolvenzlich beraten hat.


Über KAUT-BULLINGER
Das mittelständische Familienunternehmen KAUT-BULLINGER hat seinen Ursprung 1794 in München und sich zu einem bedeutenden Marktteilnehmer im gewerblichen Handel mit Bürobedarf, Bürodesign und Printlösungen entwickelt. Die Unternehmensgruppe beschäftigt deutschlandweit rund 280 Mitarbeiter. Neben Office-Produkten bietet KAUT-BULLINGER ein umfassendes E-Procurement – alles rund um 3D-Druck, Großformatdruck und passende Softwarelösungen sowie Büromöbel inklusive Raumkonzepte, Akustiklösungen und Lichtkonzepte. Mehr unter www.kautbullinger.de.

Über GRUB BRUGGER:
Seit fast sechs Jahrzehnten agiert GRUB BRUGGER national und international, derzeit mit Standorten in Stuttgart, Frankfurt am Main, München und Freiburg. Seit der Gründung 1965 hat sich die Kanzlei konsequent auf das Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Beratung von Unternehmen in der Krise und deren Gläubigern, die Insolvenzverwaltung sowie die Zusammenarbeit mit Finanzinvestoren und Kreditinstituten haben das Profil von GRUB BRUGGER maßgeblich geprägt. GRUB BRUGGER ist eine vielfach seit Jahren in der Fach- und Wirtschaftspresse ausgezeichnete Kanzlei und gehört deutschlandweit zu den führenden Adressen in der Insolvenz- und Sanierungsberatung sowie in der Insolvenz- und Eigenverwaltung. Mehr unter www.grub-brugger.de.

Martin Mucha ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner der Kanzlei GRUB BRUGGER und laut JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024 wiederholt einer der führenden Namen in der Insolvenzverwaltung in Deutschland. Ebenfalls wurde Martin Mucha zuletzt im Ranking der WirtschaftsWoche unter den renommiertesten Anwälten für Restrukturierung aufgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat Martin Mucha im Jahr 2023 den Award „Eigenverwalter/in des Jahres“ verliehen. Das Handelsblatt hat Martin Mucha im gleichen Jahr zum Anwalt des Jahres im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht bestimmt. Martin Mucha ist u. a. Mitglied im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID) sowie im Fachausschuss für Insolvenzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer. Darüber hinaus ist er Mitglied im Gravenbrucher Kreis.

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen:
Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen ist eine seit vielen Jahren auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten mit Standorten in ganz Bayern. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an zahlreichen Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen. Mehr unter www.mhbk.de.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Oliver Schartl ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er wird von mehreren Gerichten in Bayern bestellt und hat bisher über 1.200 Insolvenzverfahren, davon mehr als 800 Unternehmensinsolvenzverfahren jeder Größenordnung, betreut. Zudem ist Schartl Mitglied im Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID) sowie in der Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. In den aktuellen Branchen-Rankings von JUVE, The Legal 500 und Best Lawyers wird Schartl als Top-Anwalt empfohlen.

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