Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
Die IMMAC Holding AG hat am 29. Oktober 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung wurde am 30. Oktober 2025 vom Amtsgericht Hamburg angeordnet.
Als Generalhandlungsbevollmächtigte stehen dem Unternehmen die Sanierungsexperten Rechtsanwälte Dr. Rainer Eckert und Andreas Romey von ECKERT Rechtsanwälte zur Seite. Das Insolvenzgericht hat den erfahrenen Hamburger Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Partner in der multidisziplinären Kanzlei BRL, zum vorläufigen Sachwalter bestellt, um den Sanierungsprozess zu überwachen. Ziel des Verfahrens ist es, geordnet alle Sanierungswege zu prüfen. Das Eigenverwaltungsverfahren umfasst ausschließlich die IMMAC Holding, andere Gesellschaften der Gruppe sind kein Teil davon.
Geschäftsmodell von mehreren Seiten unter Druck
Als Spezialist für Investments in stationäre Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Seniorenresidenzen traf auch IMMAC in den vergangenen Jahren auf multiple Veränderungen und Krisen, wie Corona Pandemie, Gesundheitskrise, Zinswende, stark steigende Inflation und steigende Baukosten, die die Rahmenbedingungen deutlich verschlechterten. Dies hatte zur Folge, dass Projekte aus der Zeit vor den Veränderungen nicht realisiert werden konnten. Aufgrund der ganzheitlichen Marktverunsicherung war ebenso die Nachfrage auf dem Kapitalanlagemarkt rückläufig.
Die über Jahre anhaltenden herausfordernden Marktbedingungen beeinflussten die Liquiditätslage von IMMAC nachhaltig. Die Tochtergesellschaften sowie die emittierten IMMAC Fonds sind hiervon allerdings nicht betroffen.
Fortführung bis April 2026 sichergestellt – Insolvenzplan vorgesehen
Die Unternehmensfortführung für die nächsten vollständigen sechs Monate – also im Zeitraum Oktober 2025 bis einschließlich April 2026 – ist im jetzt begonnenen Eigenverwaltungsverfahren sichergestellt. Damit kann der Betrieb in vollem Umfang fortgeführt werden. Finanzwirtschaftlich ist die Vorlage eines Sanierungsplans vorgesehen, der gegenüber einem Liquidationsszenario eine deutlich höhere Gläubigerbefriedigung gewährleistet.
Der Vorstand der IMMAC Holding AG bleibt im Amt. Patrick G. Weber, Geschäftsführender Gesellschafter der INTERCON Management & Consulting, wurde Ende Oktober als zusätzlicher Sanierungsvorstand (CRO) geholt, um bereits die Vorbereitungen auf das Eigenverwaltungsverfahren zu koordinieren. Weitere Beschäftigte hat die IMMAC Holding AG nicht.
Zum Hintergrund: Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein Sanierungsverfahren, bei dem die Geschäftsleitung im Amt bleibt. Ein externes Gutachten hat zudem bestätigt, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zahlungsunfähig war und die Sanierungsaussichten erfolgversprechend sind.
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