06.03.2024

HELMA Eigenheimbau AG beantragt Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – vorläufiger Insolvenzverwalter Manuel Sack mit Team vor Ort

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

Die HELMA Eigenheimbau AG hat beim zuständigen Amtsgericht in Gifhorn einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Manuel Sack aus Hannover, Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist mit seinem Team vor Ort in Lehrte (Niedersachsen), um sich einen Überblick über die HELMA Eigenheimbau AG und ihren Geschäftsbetrieb zu verschaffen. „Als erste Maßnahme habe ich mir einen Überblick über die bisherigen Investorengespräche verschafft. Es ist unser Ziel, die im Vorfeld der Insolvenzantragstellung begonnenen Sanierungsmaßnahmen fortzusetzen und so die Fortführung des Unternehmens sicherzustellen. Die Löhne und Gehälter sind für die nächsten drei Monate durch das Insolvenzgeld gesichert“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Manuel Sack in einer ersten Stellungnahme. Die Belegschaft wurde in einer kurzfristig einberufenen Mitarbeiterversammlung informiert. Die HELMA Eigenheimbau AG beschäftigt rund 170 Menschen.

Ebenfalls veranlasst hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine Prüfung der einzelnen Bauprojekte. Hierbei werden Rechtsanwalt Manuel Sack und sein Team auf die Bauherrinnen und Bauherren zugehen, sobald sie sich einen Überblick verschaffen konnten.

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