26.02.2024

Die GBS stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

- Sanierungsmaßnahmen werden eingeleitet, um ökonomischen Herausforderungen zu überwinden
- Fortführung aller Dienstleistungen, Angebote und Betriebsstätten ohne Einschränkungen
- Löhne und Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Verfahrens gesichert

Herne, den 23. Februar 2024. In einem strategischen Schritt zur Überwindung ihrer finanziellen Herausforderungen hat die GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH am 16. Februar 2024 beim Amtsgericht Bochum den Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt.

Dr. Harald Pfannkuch, Geschäftsführer der GBS, sagt: „Wir stehen zusammen mit Pflegediensten in der gesamten Bundesrepublik vor strukturbedingten Schwierigkeiten wie Unterfinanzierung und Fachkräftemangel. Uns ist es ein Anliegen, unseren Versorgungsauftrag ernst zu nehmen und unser vielseitiges Leistungsspektrum in bester Qualität langfristig und zukunftssicher anzubieten. Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Position für die GBS verdeutlicht unsere Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch den uns anvertrauten Personen.“

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt der Alltag wie gewohnt bestehen: Löhne und Gehälter sind über das Verfahren gesichert und der Betrieb an allen Standorten wird vollumfänglich fortgeführt. Die GBS begegnet mit dem Eigenverwaltungsverfahren den finanziellen Spannungen, die durch strukturelle Schwachstellen innerhalb weniger Bereiche trotz weit überwiegend erfolgreicher Geschäftsfelder entstanden sind.

Die auf Restrukturierung und Sanierung spezialisierten Rechtsanwälte Dr. David Bunzel und Achim Thomas Thiele, beide Partner bei Husemann & Partner, werden das Verfahren als Generalbevollmächtigte begleiten. Dr. David Bunzel: „Bei der Sanierung der GBS geht es darum, das Unternehmen auf einen soliden wirtschaftlichen Grund zu stellen. Die Entscheidung für das Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht es der GBS, ihre Sanierung selbst in die Hand zu nehmen. Es bietet den notwendigen Gestaltungsspielraum für einen Neuanfang und ich bin zuversichtlich, dass wir für die verschiedenen Standorte nachhaltige Lösungen finden werden.“

Für die Sanierung entwickeln Entscheidungsträger des Unternehmens bereits gemeinsam mit einem erfahrenen Restrukturierungsteam ein auf die Bedürfnisse zugeschnittenen Restrukturierungsplan.

„Wir sind dabei, einen umfassenden Plan zu entwickeln, der nicht nur die aktuellen Herausforderungen adressiert, sondern auch zukunftsorientierte Wege aufzeigt, um die GBS als einen unverzichtbaren Teil der Gemeinschaft zu erhalten und zu stärken. Unsere Strategie wird dabei die breite Palette der Dienstleistungen, die die GBS bietet, überprüfen und integrieren. Ziel ist es, durch innovative Lösungen die Leistungen der GBS zu sichern und sie als eine tragende Säule der sozialen Infrastruktur wieder zu stärken.“ so Achim Thomas Thiele.

Begleitet wird das Verfahren auch von Dr. Rainer Eckert, den das Amtsgericht Bochum als vorläufigen Sachwalter bestellt hat. „Meine Aufgabe als vorläufiger Sachwalter besteht darin, sowohl die Interessen der Gläubiger als auch das Wohl des Unternehmens im Blick zu behalten. Ich arbeite eng mit der Geschäftsführung zusammen, um die finanzielle Stabilität und operative Kontinuität der GBS zu sichern, während wir gemeinsam nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen suchen, denen sich die Gesellschaft gegenübersieht.“

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