29.10.2025

Autovermieter STARCAR beantragt Eröffnung von Insolvenzverfahren – Dr. Christoph Morgen vorläufiger Insolvenzverwalter

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Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle

Das Amtsgericht Hamburg hat am 24.10.2025 auf Antrag der STARCAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, bestellt. Dr. Morgen hat mit seinem Team bereits die Arbeit aufgenommen und verschafft sich einen Überblick vor Ort.

Starcar ist einer der führenden Mobilitätsdienstleister in Deutschland und betreibt bundesweit zahlreiche Standorte. Kundinnen und Kunden können weiterhin wie gewohnt Fahrzeuge mieten. „Unser Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren, Arbeitsplätze so weit wie möglich zu sichern und gemeinsam mit der Geschäftsführung eine tragfähige Lösung für die Zukunft von Starcar zu entwickeln“, sagt Dr. Christoph Morgen.

Insgesamt sind rund 615 Mitarbeitende in der betroffenen Gesellschaft beschäftigt. Um die Löhne und Gehälter kurzfristig zu sichern, hat der vorläufige Insolvenzverwalter eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet. Diese umfasst die Lohn- und Gehaltszahlungen für die kommenden Monate.

Die Mitarbeitenden sind bereits im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung über die aktuelle Lage und die nächsten Schritte informiert worden. Der Geschäftsbetrieb wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter an allen Standorten in vollem Umfang fortgeführt.

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