Autor(en) / Quelle(n): Mitteilung der Pressestelle
Bad Homburg, 3. April 2025. Die Pflegebranche steht gegenwärtig vor großen Herausforderungen wie Fachkräftemangel, steigenden Betriebskosten, bürokratischen Hürden und unzureichender Finanzierung, mit denen sich auch die Argentum Pflege Gruppe („Argentum“) konfrontiert sieht. Vor diesem Hintergrund haben die Verantwortlichen jetzt einen Reorganisationsprozess eingeleitet und am 1. April 2025 für vier Holdinggesellschaften Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das zuständige Amtsgericht Bad Homburg hat diesen Anträgen jetzt stattgegeben und mit Beschluss die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Argentum hat diesen Weg gewählt, um sich strategisch neu auszurichten und damit die Weichen für eine nachhaltige Perspektive im Interesse aller wesentlichen Stakeholder zu sichern. Die Verantwortlichen werden in den nächsten Wochen und Monaten die bereits vorliegenden Sanierungsideen im Detail weiter ausarbeiten und zügig mit der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen beginnen.
Bei ihrem Vorhaben wird die Argentum Pflege Gruppe von einem sanierungserfahrenen Team der internationalen Wirtschaftskanzlei K&L Gates unterstützt. Die Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau und Rechtsanwältin Nadja Raiß, sowie der Unternehmens- und Restrukturierungsberater Ansgar Schröder wurden zu diesem Zweck als Sanierungsgeschäftsführer in die Geschäftsführung berufen. Damit wird der Komplexität und den rechtlichen Herausforderungen des gerichtlichen Sanierungsverfahrens Rechnung getragen. „Die Eigenverwaltung ist ein effektives Instrument zur wirtschaftlichen und organisatorischen Sanierung von Unternehmen. In den kommenden Wochen werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen und auf dieser Basis unsere Pläne zur Neuaufstellung der Argentum vorantreiben“, erläutert Sanierungsgeschäftsführer Dr. Georg Bernsau, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, die nächsten Schritte.
Das Amtsgericht Bad Homburg hat den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing als vorläufigen Sachwalter bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, die Geschäftsführung im Sanierungsverfahren während des gesamten Verfahrens konstruktiv zu begleiten und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Da bei einigen operativen Gesellschaften die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein Eigenverwaltungsverfahren nicht gegeben waren, wurde für sie die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens beantragt. Das zuständige Gericht bestellt für diese Gesellschaften vorläufige Insolvenzverwalter, welche die jeweilige Ausgangssituation vor Ort prüfen und darauf aufbauend Sanierungsoptionen prüfen werden. Weitere operativ tätige Gesellschaften werden außerhalb eines Verfahrens fortgeführt.
Wichtigste Botschaft ist, dass der Betrieb aller der zur Argentum Pflege Gruppe gehörenden Einrichtungen uneingeschränkt und in bewährter Qualität aufrechterhalten und fortgeführt wird. Das bedeutet, dass alle Pflegegäste an allen Standorten weiterhin mit der gewohnten Sorgfalt betreut werden.
Die rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Argentum Pflege Gruppe wurden bereits über das Sanierungsvorhaben und die nächsten Schritte informiert. Anstelle ihrer Löhne und Gehälter erhalten sie für drei Monate Zahlungen der Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen:
Die Argentum Pflege Gruppe ist an über 40 Standorten mit rund 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Dort werden rund 3.100 pflege- und betreuungsbedürftige Menschen versorgt. Zudem betreibt die Gruppe rund 300 Einheiten im Bereich Betreutes Wohnen. Damit gehört Argentum zu den führenden Betreibern von Senioreneinrichtungen in Deutschland. Das Leistungsportfolio umfasst die vollstationäre Pflege, Betreutes Wohnen sowie außerklinische Kurzzeit- und Haushaltspflege. Internet: www.argentum-pflege.de
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